HUSS Telematik Beratung zur Arbeitszeiterfassung

HUSS Telematik Beratung zur Arbeitszeiterfassung
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Arbeitszeiterfassung ist ab sofort Pflicht für alle Arbeitgeber! Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21) steht fest, dass jeder Arbeitgeber ab sofort verpflichtet ist, alle Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Die HUSS Telematik Systemlösung bietet Ihnen eine flexible Möglichkeit der mobilen aber auch stationären Arbeitszeiterfassung. Egal ob Ihre Mitarbeiter unterwegs oder im Betrieb arbeiten, wir beraten Sie gerne zu Ihren Optionen! Für wen gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung? Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Betriebe in Deutschland unabhängig von ihrer Branche oder Mitarbeitergröße. Somit sind künftig alle Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. Die Vorteile der HUSS Telematik Systemlösung liegen hierbei auf der Hand. Eine digitale Zeiterfassung: ist mobil oder auch stationär einsetzbar ideal für den Personen - und Gütertransport, das Logistikgewerbe und Handwerk aber auch ...