Wegen der seit Jahresanfang geltenden neuen EU-Vorschriften zum Klimaschutz für Fahrzeughersteller seien diese gezwungen, den CO2-Verbrauch deutlich zu reduzieren, ansonsten drohten Strafzahlungen, die bei Konzernen wie VW in die Milliarden gehen könnten, so begründete Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas, deren Entscheidung.
Bei der Regulierung der CO2-Bestimmungen habe man es jedoch versäumt, auf die Vorteile von Gasfahrzeugen für den Klimaschutz hinzuweisen um realistische Berechnungen zu ermöglichen. Elektrofahrzeuge würden gegenüber anderen Antriebsalternativen zu unrecht als einzig klimaschonend dargestellt, zudem seien die Bewertungsmethoden unzureichend:
„Die Emissionen nur am Auspuff zu messen ist Augenwischerei. Wer schnellen Klimaschutz will, muss auch die Erzeugung des Kraftstoffs ins Auge fassen. Mit Biogas oder synthetischem Gas im Tank fährt man bereits heute nahezu klimaneutral. Die EU-Vorschrift verkennt dieses Potenzial.“
Die Möglichkeit, Biogas zu tanken, bestünde bereits jetzt bei etwa einem Drittel der Tankstellen in Deutschland. Nfz nützten diese zudem konstengünstige Antriebsart bereits ausgiebig. Als weitere Gründe für den Ausstieg bei VW nennt Kehler die unklare Haltung zur Gasmobilität bei der Politik, die zu Verunsicherung im Handel und in der Folge bei den Kunden und daher möglicherweise zu den angeführten niedrigeren Verkaufszahlen bei VW geführt hätten.
Auswirkungen habe diese Entscheidung jedoch nur langfristig, denn viele mit Gas betriebenen Modelle der großen Konzerne stünden kurz vor der Markteinführung. Auf eine Kurskorrektur hofft Kehler bei der Prüfung der CO2-Flottenregelung durch den European Green Deal Mitte des Jahres 2021, die eine günstigere Bewertung von gasbetriebenen Fahrzeugen durchsetzen könnte. Diesen Termin gelte es abzuwarten, bevor der Gasantrieb abgeschrieben werde.
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