Zollanmeldung: EMCS kommt 2012

Das elektronische Zollanmeldeverfahren für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie Branntwein oder Tabakwaren, wird ab dem 01. Januar 2012 auch für nationale Transporte zur Pflicht.
Redaktion (allg.)
Größere Transportunternehmen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung international befördern, mussten sich bereits zu Jahresbeginn auf das EMCS-Verfahren umstellen. EMCS steht für (Excise Movement and Control System) und ist ein Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren, dass von der EU zur Überwachung von Gütern dient, die der Verbrauchsteuer unterliegen und unter Steueraussetzung transportiert werden. Mit dem Computersystem sollen die bisherigen Papierdokumente ersetzt werden. Die Umstellung auf das neue Beförderungs- und Kontrollsystem ist aufwendig und mit hohen Kosten verbunden. Bei internationalen Konzernen können sie bis zu 500.000 Euro betragen. Für Unternehmen, die sich nur auf nationale Transporte beschränken, entwickelt sich die Umstellung auf das neue Anmeldeverfahren jedoch zu einem Problem, teilweise fehlt die Mitarbeiterschulung oder die technische Umsetzung kann nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Mit der Kulanz der Behörden sollten die Logistikunternehmen in solchen Fällen nicht rechnen. Versäumnisse können sich die Unternehmen jedoch nicht leisten, denn der Gesetzgeber verlangt horrende Steuergelder für nicht angemeldete Güter. (pek)(sw)
Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »