ZDK: Sektorspezifische Regulierung für Fahrzeugdaten gefordert
Am 23. Juli 2024 wurde in Brüssel vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ein Positionspapier für fairen Wettbewerb durch gleichberechtigten Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten vorgelegt.
"Die selbstbestimmte Entscheidung über die Verwendung von Fahrzeugdaten und damit die Wahlfreiheit bei Serviceangeboten, Reparaturen und Wartungen ist ein wichtiges Gut für Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Arne Joswig, Präsident des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Der ZDK fordert die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf, ein Gesetzesvorhaben zur sektorspezifischen Regulierung für Fahrzeugdaten, das bereits in der letzten Legislaturperiode angekündigt worden war, vorzulegen.
"Der Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten, Fahrzeugfunktionen und -ressourcen - zum Beispiel Reparatur- und Wartungsinformationen - ist elementar für unsere Branche, insbesondere wenn es um digitale Services für unsere Kunden geht", erläutert Joswig und ergänzt: „Ein Markt, in dem allein die Hersteller über diese Informationen verfügen und diese nur selektiv weitergeben schadet dem Wettbewerb. Hersteller dürfen hier im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher keine Gate Keeper-Funktion beibehalten".
Regelung für fahrzeuggenerierte Daten
Der Verband fordere die schnelle Vorlage einer sektorspezifischen Regulierung, die den Data Act ergänzt und in der der Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten, Fahrzeugfunktionen und -ressourcen für Serviceanbieter geregelt werden könnte.
So soll es Kundinnen und Kunden bei Anwendungen wie zum Beispiel beim intelligenten Laden oder Angebotsvergleichen von Werkstätten möglich sein, zwischen verschiedenen Anbietern frei wählen.
Zudem begrüße der ZDK die Bestrebungen der Europäischen Kommission, den Zugang zu Wartungs- und Reparaturinformationen in der Typgenehmigungsverordnung 2018/858 neu und rechtssicher zu regeln.
Dies sei ein weiterer wichtiger Baustein für fairen Wettbewerb auf dem Markt für Dienstleistungen für Autofahrer. Einzelne Hersteller hätten, so der ZDK, versucht, den Zugang zu diesen Daten zu Lasten der Verbraucher einseitig einzuschränken. Der EuGH habe am 5. Oktober 2023 geurteilt, dass dieser für Serviceanbieter frei zugänglich sein muss (C-296/22).
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