Wichtige Gesetzesänderungen 2025: Was Transport- und Logistikunternehmen jetzt wissen müssen
Zum Jahreswechsel 2024/2025 treten zahlreiche Regelungen in Kraft, die nachhaltige Mobilität voranbringen sollen. Die wichtigsten Änderungen hat die Unternehmensberatung m3e zusammengefasst. Wichtig für die Transportbranche sind vor allem steuerliche Anpassungen, höhere Anforderungen an Ladeinfrastruktur sowie steigende CO2-Kosten.
Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung und Sonderabschreibung
Die Besteuerung von Elektro-Dienstwagen könnte künftig attraktiver werden: Die Bundesregierung plant, die Preisgrenze für die reduzierte Besteuerung von E-Autos (0,25 Prozent-Regelung) von derzeit 70.000 Euro auf 95.000 Euro zu erhöhen. Ob diese Anpassung tatsächlich umgesetzt wird, ist angesichts der anstehenden Neuwahlen im Februar 2025 allerdings ungewiss.
Zusätzlich sollen Unternehmen für ab Juli 2024 angeschaffte Elektrofahrzeuge von einer Sonderabschreibung profitieren: Im ersten Jahr könnte eine Abschreibung von 40 Prozent möglich sein, im zweiten Jahr 24 Prozent, mit weiteren jährlichen Reduzierungen. Ziel ist die Förderung gewerblicher Flotten.
Steigende CO2-Kosten
Der Preis für CO2-Emissionen aus Kraftstoffen wie Diesel und Benzin wird ab 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne steigen. Dies führt zu einem Anstieg der Kraftstoffpreise um voraussichtlich 0,16 Euro pro Liter. Unternehmen müssen sich somit auf höhere Betriebskosten einstellen.
Strengere CO2-Flottenziele
Die EU senkt die Grenzwerte für die CO2-Emissionen von Fahrzeugflotten ab 2025 erheblich. Bei Pkw liegt der Zielwert dann bei 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer, bei leichten Nutzfahrzeugen bei 154 Gramm. Hersteller, die diese Grenzwerte überschreiten, müssen mit hohen Strafzahlungen rechnen, was auch Auswirkungen auf das Angebot an Fahrzeugen für Fuhrparks haben dürfte.
Neue Vorgaben für Ladeinfrastruktur
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) fordert ab 2025, dass bei Bestandsgebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt eingerichtet wird. Neubauten und Renovierungen unterliegen noch strengeren Auflagen. Eigentümer, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Änderungen bei der THG-Quote
Ab 2025 dürfen überschüssige THG-Quoten nicht mehr in Folgejahre übertragen werden. Die neue Regelung soll Marktverzerrungen verhindern und die Lenkungswirkung des Instruments stärken.
Ende der Mautbefreiung für E-Lkw
Zum 31. Dezember 2025 endet die Mautbefreiung für Elektro-Lkw. Dennoch werden die Mautgebühren für emissionsfreie Fahrzeuge auch ab 2026 geringer ausfallen als für Diesel-Lkw. Unternehmen könnten davon profitieren, ihre Flotten frühzeitig auf emissionsfreie Alternativen umzustellen.
Fazit
Die kommenden Änderungen erfordern von Unternehmen im Transport- und Logistiksektor eine frühzeitige Anpassung ihrer Strategien. Besonders die Kombination aus steigenden Kosten und neuen Anforderungen an Flotten und Infrastruktur könnte Investitionen in nachhaltige Mobilitätslösungen beschleunigen.
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