Weniger Heckkollisionen mit passiver Beleuchtung

Ab 10. Oktober dieses Jahres werden reflektierende Umrissmarkierungen für alle neuen Typzulassungen von Lkw über 7,5 Tonnen zGG in Deutschland Pflicht.
Redaktion (allg.)
Viele Lkw-Unfälle ereignen sich bei schlechter Sicht, ungünstigen Witterungsbedingungen und Dunkelheit. Ein Forschungsbericht des Bundesverkehrsministeriums hat typische Risikosituationen für Heckkollisionen mit Lkw bei schlechter Sicht ausgemacht. Diese Situationen können nach Ansicht des Ministeriums durch eine passive Beleuchtung des Fahrzeugs entschärft werden. Deshalb hat sich Deutschland verpflichtet die internationale Regelung UN ECE R 104 und 48 anzuwenden. Ab dem 10. Oktober sind sogenannte retroreflektierende Umrissmarkierungen für Lkw über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (EU-Fahrzeugklasse N2 und N3) und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen (EU-Klasse O3 und O4) bei der neuen Typzulassung vorgeschrieben. Markiert werden können die Lkw auf unterschiedliche Weise. Neben der Kennzeichnung der gesamten Kontur, können auch teilweise Markierungen vorgenommen werden. Möglich ist die Markierung über die gesamte Fahrzeuglänge sowie das Heck kurz oberhalb der Reifen. Die Folie sollte zwischen 50 und 60 Millimeter breit sein. Die seitliche Markierung darf in den Farben gelb und weiß gehalten sein, am Heck ist zusätzlich die Farbe rot gestattet.(tpi)
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