Was sind anständige Maschinen?

Die Frage stellt sich Transport-Chefredakteur Torsten Buchholz vor dem Hintergrund der aktuellen rechtlichen Debatte über das autonome Fahren.
Torsten Buchholz

In der Diskussion über das autonome Fahren spielt die rechtliche Problematik eine wichtige Rolle. So wird gefordert, dass die Gesetzesgeber einen Rahmen setzen sollen, der beispielsweise die Haftungsfrage klärt. Mittlerweile treibt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt einen Gesetzesentwurf voran, der rechtliche Klarheit schaffen soll. In der Tat dürfte es jedoch schwer fallen, hier wirklich eine befriedigende Lösung zu finden. Denn das autonome Fahren rührt an einem ethischen Paradox. Maschinen, und in diesem Fall Fahrzeuge, sind – und da kann noch kann so viel Künstliche Intelligenz in ihnen stecken – keine selbstbewussten Subjekte. Sie selbst sind nicht strafmündig. Gleichwohl agieren sie quasi wie selbstständige Subjekte im Straßenverkehr. Wie kürzlich in der digitalen Ausgabe der Tageszeitung „Die Welt“ zu lesen war, macht man sich in den USA dazu bereits sehr konkrete Gedanken. Da sollen Maschinen nach ethisch-moralischen Gesichtspunkten entscheiden, ob sie im Fall des Falles lieber eine Frau mit Kinderwagen oder eine Gruppe Rentner umfahren. Da ist der Schritt nicht mehr weit – und in Zeiten von Donald Trump vielleicht gar nicht so abwegig –, den Maschinen einzutrichtern, dass sie nur für „gute“ US-Amerikaner bremsen sollen. Solche Gedankenspiele sind genauso absurd wie menschenverachtend, da sie die Wertigkeit von Leben in die Waagschale werfen.

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