Vulkanstaub: Bund lockert Sonntagsfahrverbot

Als Folge der durch die isländischen Vulkanwolke verursachten Flugausfälle wird am Sonntag (25. April 2010) das bundesweite Sonntagsfahrverbot für Lkw-Luftfrachtverkehre ausgesetzt.
Torsten Buchholz
Auf diese Maßnahme haben sich die Verkehrministern der Bundesländer in Absprache mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Andreas Scheuer (CSU), geeinigt. Scheuer: „Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. In den vergangenen Tagen ist auch der Warentransport per Flugzeug weitgehend zum Erliegen gekommen. Deswegen werden wir am kommenden Wochenende das Lkw-Fahrverbot ausnahmsweise aussetzen.“ Das Güterverkehrsgewerbe bekomme so die Gelegenheit, auch am Sonntag dringend benötigte Waren und Güter zu transportieren und auszuliefern. „Betroffen sind Waren, die normalerweise über den Luftverkehr befördert werden“, so Scheuer. Die Regelung gelte bundesweit. Scheuer, der zugleich Beauftragter der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik ist, wies zugleich darauf hin, dass Unternehmen ihre Anträge bei den Landkreisen und kreisfreien Städten stellen können. „Wir haben mit den Bundesländern verabredet, dass die Anträge unbürokratisch bearbeitet werden", sagte Scheuer. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung lobte die Initiative von Scheuer, Luftfrachtverkehre unbürokratisch vom Sonntagsfahrverbot auszunehmen. Der Verband hat in diesem Zusammenhang die Autofahrer um Verständnis gebent, wenn die Lkw am kommenden Wochenende zur Versorgung der Wirtschaft nicht alle auf den Betriebshöfen bleiben können. Ein Sonntagsfahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen gilt auf Bundesautobahnen in der Regel an Sonntagen von 0:00 bis 22 Uhr.
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