Vorläufig keine EU-Strafzettel

Weil sich die Minister über das Rechtsverfahren in der Gesetzgebung streiten, bleiben Verkehrssünder im EU-Ausland vorläufig straffrei.
Redaktion (allg.)
Trotz scharfer Einwände von Kommissar Tajani beharrte eine Reihe von Unionsländern während der Debatte der EU-Verkehrsminister Mitte Dezember in Brüssel darauf, den Richtlinien-Entwurf zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten weiterhin den EU-Justizministern zu überlassen. Den Vorwurf Tajanis, der Rat verstricke sich in juristische Förmlichkeiten, konterte Dänemarks Verkehrsminister Lars Barfoed mit dem Gegenargument, eine Ratsentscheidung müsse „rechtlich in Ordnung“ sein. Es sei die EU-Kommission, die sich „stur“ stelle und eine schnelle Lösung blockiere. “Alle rechtlichen Zweifel müssen ausgeräumt werden“, forderte auch Polen. Deutschland und die Niederlande sind derselben Ansicht. Alle vier Länder hatten schon beim Oktober-Rat gemeinsam mit elf anderen Mitgliedstaaten einen Wechsel der Rechtsgrundlage von der Verkehrs- in die Justiz- und Innenpolitik gefordert. (eva)(tpi)
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