Verkehrssicherheit: Warnung vor fliegenden Eisplatten

Der ADAC TruckService hat auf die Gefahr hingewiesen, die von sich lösenden Eisplatten auf Lkw-Dächern ausgehen, die damit zu lebensgefährlichen Geschossen werden können. Durch richtiges Enteisen lassen sich solche Unfälle vermeiden.
Foto: ADAC TruckService
Foto: ADAC TruckService
Torsten Buchholz

Da die wenigsten Lkw-Stellplätze überdacht sind, rät der ADAC TruckService, Plätze anzufahren, die über fest installierte Schneegerüste verfügen, von denen aus das Lkw-Dach mit einem Besen und Schneeschieber gesäubert werden kann. Unbedingt vermeiden sollte man, auf das Lkw-Dach zu klettern oder ungesichert auf einer Leiter zu hantieren. Eine der häufigsten Unfallursachen ist laut Berufsgenossenschaft das Wegrutschen der Leiter. Diese sollte im Winkel von 65 bis 70 Grad angelegt und mit einem Leitergurt gegen Wegrutschen oder Umkippen gesichert werden. Für einen sicheren Stand sollte der Fahrer die obersten drei Sprossen nicht besteigen. Geeignet sind außerdem mobile Anlegeleitern mit Rückenschutz.

Am besten lassen sich Eis und Schnee mit einer Dachheizung entfernen oder mit einem auf dem Dach installierten Luftbalg abschütteln. Der Fahrer bläst den Schlauch auf und die Plane wölbt sich nach oben. Schmelzwasser, Schnee und Eis können so effektiv entfernt werden. Allerdings ist solche Sonderausstattung teuer, weshalb in den meisten Fällen der Fahrer selbst Hand anlegen muss.

Ist der Anhänger leer, kann der Fahrer die Plane von innen mit einer Latte heben und die Schwerkraft erledigt das Übrige. Bei Planenaufliegern können sich im Gegensatz zu festen Aufbauten immerhin leicht hundert Liter Wasser in den Mulden ansammeln.

Vorbeugend lässt sich über die Luftfederung der Hinterachse der Auflieger nach dem Abstellen in eine leichte Schräglage bringen. So kann das Schmelzwasser abfließen bevor sich Eisplatten bilden.

Keine gute Idee sei es hingegen, so der ADAC TruckService, Eisplatten mit heißem Wasser zu lockern, denn heißes Wasser gefriert bei kalten Temperaturen noch schneller als kaltes. Notfalls kann der Fahrer einen Kurvenparcour fahren, um Eisplatten zu entfernen. Dabei müssen Personen- und Sachschäden sowie Verkehrsbehinderungen ausgeschlossen sein und das Gelände wieder vom Eis geräumt werden.

Werden Eis und Schnee vor Fahrtantritt nicht beseitigt, ist auch ohne Schaden ein Verwarnungsgeld von 25 Euro fällig. Bei Verkehrsbeeinträchtigungen muss der Fahrer mit deutlich höheren Strafen rechnen und kommen Personen zu Schaden droht sogar eine Haftstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.

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