Verkehrsdelikt: Handy zwischen Ohr und Schulter

Hat ein Kraftfahrzeugfahrer während der Fahrt ein Mobiltelefon zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt und wird damit erwischt, droht ein Bußgeld.

Foto: Pixabay
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Daniela Sawary-Kohnen

Ein während der Fahrt eingeklemmtes Handy zwischen Ohr und Schulter hat ein Bußgeld zur Folge, denn es verstößt gegen Paragraph 23 Abs. 1a StVO. Das hat das OLG Köln am 4. Dezember 2020 in einem Urteil (AZ: III-1 RBs 347/20) entschieden.

Im konkreten Fall war auf einem Foto, das bei einer Geschwindigkeitsmessung aufgenommenen wurde, zu erkennen, dass die Fahrerin ein Handy zwischen Schulter und Kopf eingeklemmt hatte. Sie hatte zudem eingeräumt, dieses zum Telefonieren genutzt zu haben. Allerdings sei das Handy bereits vor Fahrtantritt in dieser Haltung gewesen und daher nicht als "Halten" in der Hand zu werten, so die Fahrerin.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts setzt sprachlich das "Halten" eines Gegenstandes jedoch nicht notwendig die Benutzung der Hände voraus. Zudem liege im Einklemmen des Handys ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial, weil das Risiko bestehe, dass das Mobiltelefon sich aus seiner "Halterung" lösen könne und den Fahrer dann zu unwillkürlichen Reaktionen verleite.

Dieser Umstand unterscheide eine solche Nutzung eines Mobiltelefons auch von derjenigen mittels einer Freisprecheinrichtung, bei der sich der Fahrer um die Stabilität der Halterung regelmäßig keine Gedanken machen müsse, so das Gericht abschließend.

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