Urteil: Sind Diesel-Fahrverbote unausweichlich?
Das Gericht hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Az. 3K 7695/15) in vollem Umfang stattgegeben. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge seien so schnell wie möglich auszusprechen, so das Urteil. Nach Auffassung des Gerichts sind die rechtlichen Instrumentarien bereits jetzt vorhanden: ein Einfahrtverbotszeichen (VZ 251) mit einem Zusatzschild, das dieses Einfahrtverbot auf Dieselfahrzeuge beschränkt. Es müsse schnell gehen, auf die Einführung einer Blauen Plakette durch den Bundesgesetzgeber könne nicht gewartet werden, so das Gericht. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, empfiehlt nun auch allen übrigen, von Dieselabgas belasteten Städten ähnlichen Urteilen zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten.
Ein klares Signal
Die DUH hat 15 Klagen wegen Überschreitungen der Grenzwerte beim Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) gegenüber den verantwortlichen Ländern sowie beigeladenen Städten eingereicht und dabei bereits einige Erfolge errungen. „Dies ist das erste Urteil in Deutschland, das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge den Weg ebnet“, so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH im Verfahren vertreten hat. Ähnlich wie der Anwalt, sieht auch der Internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich Urteil als richtungsweisend an: „Dieses Urteil ist ein klares Signal an die Autohersteller, ihren Kunden saubere Autos zu verkaufen und die Bestandsfahrzeuge so nachzubessern, dass sie auf der Straße sauber sind.“
Am 17. November 2015 hatte die DUH beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Grund ist die noch immer hohe Belastung der Luft in Düsseldorf mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Der seit 2010 geltende Grenzwert von 40 µg/m3 NO2 im Jahresdurchschnitt wurde in der Landeshauptstadt seitdem an verkehrsnahen Messstationen erheblich überschritten. Ziel der Klage ist, dass die Bezirksregierung schnellstmöglich dafür Sorge trägt, dass sich die gesundheitsschädliche Luftbelastung in Düsseldorf verringert und die EU-weit geltenden Grenzwerte für NO2 im Stadtgebiet eingehalten werden.
Hintergrund
Die DUH nutzt seit Jahren juristische Mittel, um das EU-weit verbriefte Recht auf saubere Luft durchzusetzen. Im November 2015 hatte sie Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind neben Düsseldorf die Städte Köln, Bonn, Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Mainz, Stuttgart und Berlin. Darüber hinaus hat die DUH drei Anträge auf Zwangsvollstreckung für Limburg, Reutlingen und München auf den Weg gebracht. Hier liegen bereits rechtskräftige Urteile vor, die bislang jedoch nicht umgesetzt werden. Ziel der DUH ist es, die zuständigen Behörden zu verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern, um den seit vielen Jahren geltenden Grenzwert für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich einzuhalten. Unterstützt wird die DUH in den Verfahren auf Luftreinhaltung von der britischen Nichtregierungsorganisation ClientEarth.
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