Wegen zwölf Steinwürfen auf entgegenkommende Fahrzeuge auf autobahnähnlichen Bundesstraßen ist ein Lastwagenfahrer zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann in einer Reihe von Fällen wegen versuchten Mordes angeklagt, das Landgericht Augsburg folgte dieser Ansicht am Donnerstag aber nicht.
Die Strafkammer verurteilte den 50-Jährigen nur wegen Körperverletzungsdelikten, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Sachbeschädigung. Zudem wurde ihm der Führerschein entzogen.
Etliche Fahrzeuge waren von den Kieselsteinen aus der Fahrerkabine des Mannes getroffen worden, mehrere Windschutzscheiben wurden beschädigt. Drei Frauen und ein Mann wurden verletzt, aber nicht schwer. Die Fälle seien letztlich glimpflich ausgegangen, sagte der Vorsitzende Richter Franz Wörz.
„In keinem einzigen Fall haben wir einen schweren Unfall.“
Der Lkw-Fahrer hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der Rumäne hatte für ein Bauunternehmen als Materialfahrer gearbeitet und dabei täglich Hunderte Kilometer im Großraum Augsburg zurückgelegt.
Der Staatsanwalt hatte die Fälle, in denen die entgegenkommenden Wagen auf der Bundesstraße schätzungsweise mit Tempo 120 unterwegs waren, als Mordversuche gewertet. Trotz des Schrecks beim Aufprall der Steine konnten alle Autofahrer Schlimmeres verhindern. Dennoch waren die Opfer nach den Taten mitunter schockiert von dem Erlebnis.
Der Lasterfahrer hatte die Würfe mit der Langeweile während des langen Arbeitstages hinter dem Steuer begründet. Erst flogen Apfelreste und Bananenschalen aus dem Fenster, später waren es die Steine.
Der Mann räumte ein, dass er dabei mit möglichen „katastrophalen Folgen“ gerechnet habe - aber nur mit schweren Unfällen, töten habe er niemanden wollen.
Der Richter betonte, dass letztlich das Motiv unklar geblieben sei. Auch Stressabbau und Bewältigung familiärer Probleme seien als Motiv möglich.
Aber: „Ein vernünftiger Mensch macht so was natürlich nicht“, betonte Wörz.
Ursprünglich waren sogar 51 Würfe angeklagt. In dem Prozess wurde die Zahl aber auf 12 Fälle beschränkt. Das trotz der vielen Fälle milde Urteil ist wesentlich auf das frühzeitige Geständnis des Angeklagten zurückzuführen. Auch der Staatsanwalt wies darauf hin, dass sonst ein langwieriger und schwieriger Indizienprozess nötig gewesen wäre. In solch einem Verfahren wäre das Gericht möglicherweise an besondere rechtliche Hürden gestoßen.
Denn die Ermittlungen der Kripo waren wesentlich durch die Kooperation des Arbeitgebers des Angeklagten möglich. Bereitwillig gab das Unternehmen den Fahndern die Mautdaten des persönlichen Lasters des Beschuldigten.
So konnte ein Profil erstellt werden. Dieses zeigte, dass der 50-Jährige bei allen Steinwürfen in der Nähe war. Das Problem: Die Mautdaten sind gesetzlich besonders geschützt, dürfen normalerweise selbst für Strafverfahren nicht genutzt werden. Höchstrichterlich sei bislang nicht geklärt, ob die Daten bei Verbrechen herangezogen werden dürfen, erklärte auch der Richter. Aufgrund der Aussage des Angeklagten musste sich die Kammer letztlich nicht mit diesem Problem abschließend befassen.
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