Urteil: Mindestpreis für Güterverkehr ist rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Die italienische Regelung, nach der Preise im Güterkraftverkehr nicht unter den Mindestbetriebskosten liegen dürfen, verstößt gegen das Unionsrecht.

Auslöser des Urteils war der Einspruch der italienischen Erdölgesellschaft Anonima Petroli Italiana (API). Sie wehrte sich gegen die im Jahr 2011 erlassenen Mindesbetriebskosten-Tabellen des Osservatorio sulle attività di autotrasporto, der Beobachtungsstelle für den Straßenverkehr. Der Vorwurf: Die dort festgelegten Mindestbetriebskosten (durchschnittliche Kraftstoffkosten pro zurückgelegtem Kilometer plus Betriebskosten) verstoßen gegen die Grundsätze der Wettbewerbsfreiheit, der Freizügigkeit der Unternehmen, der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs – das EuGH sieht es genauso.

Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, beschränkt ein solcher Mindestpreis unter anderem den Wettbewerb im Binnenmarkt. Außerdem stellte der Gerichtshof fest, dass das Osservatorio, bestehend aus Vertretern des Staates, Verbänden von Kraftverkehrsunternehmen und Verbänden von Nutzern von Beförderungsleistungen, als Unternehmensvereinigung anzusehen ist, die unmittelbar den Wettbewerbsregeln unterliegt.

Auch die italienische Erklärung, mit dem Mindestpreis die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ließ das Gericht nicht gelten: „Die nationale Regelung bezieht sich nämlich ganz allgemein auf die Straßenverkehrssicherheit, ohne zwischen dieser und den Mindestbetriebskosten irgendeinen Zusammenhang herzustellen.“ Außerdem gehe die Maßnahme über das hinaus, was erforderlich ist, um die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern.

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