Ungarn und Polen dürfen Intermodalität fördern

Die EU-Kommission hat polnische und ungarische Staatsbeihilfen zur Förderung des intermodalen Güterverkehrs gebilligt.
Redaktion (allg.)
Warschau bekam grünes Licht für Finanzspritzen von 111 Millionen Euro, um bis Ende 2015 den Bau von Logistikzentren und Container-Terminals für den Intermodalverkehr zu unterstützen. Die Gelder kommen aus dem EU-Kohäsionsfonds und den Kassen des Infrastrukturministeriums, das damit den Ausbau der intermodalen Strukturen, den Ankauf von Ausrüstungen und die Entwicklung der Hafeninfrastruktur ermöglicht. Die Beihilfen erhalten Intermodal-Gesellschaften und Hafenmanager. Bei den Infrastrukturprojekten liegt der Förderhöchstsatz bei 50 Prozent, ansonsten bei 30 Prozent. Die in Brüssel angemeldete Regelung ist nach Ansicht der Kommission „notwendig und angemessen und deshalb mit den Wettbewerbsbestimmungen des EG-Vertrags vereinbar“. Gleichzeitig wurde der Regierung in Budapest erlaubt, von 2009 bis 2013 mit staatlichen Zuschüssen von umgerechnet 59,9 Millionen Euro die Entwicklung des Bahn-, Lkw- und Binnenschiffsverkehrs zu beschleunigen. Die ungarische Beihilferegelung bezweckt Ausbau, Modernisierung und Verbesserung bestehender Verkehrsinfrastrukturen und die Stärkung des intermodalen Verkehrs. Erfasst werden das Schienen- und Straßennetz mit Logistikzentren, Industrieparks, Flugplätzen und Binnenhäfen. Eigentümer dieser Infrastrukturen sind öffentliche Stellen, die sie allen potenziellen Nutzern öffnen werden. Ausgenommen von der Förderung sind Infrastrukturen in der Region Zentralungarn (Közép-Magyarország). (eva)(sw)
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