Trunkenheit am Steuer: Anordnung von Blutentnahmen soll verkürzt werden

Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Richtervorbehalt bei der Anordnung von Blutentnahmen bei Verkehrsstraftaten abschaffen soll: Künftig soll auch der Staatsanwalt darüber entscheiden können.
Besteht der Verdacht auf eine Verkehrsstraftat soll künftig nach einem Atem-Alkoholtest auch der Staatsanwalt eine Blutentnahme anordnen dürfen. (Foto: Krü/pixelio.de)
Besteht der Verdacht auf eine Verkehrsstraftat soll künftig nach einem Atem-Alkoholtest auch der Staatsanwalt eine Blutentnahme anordnen dürfen. (Foto: Krü/pixelio.de)
Anna Barbara Brüggmann

Ist kein Staatsanwalt erreichbar, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass auch Polizeibeamte die Anordnung zur Blutentnahme treffen dürfen. Bisher muss beim Verdacht auf eine unter Alkoholeinfluss begangene Verkehrsstraftat nach einer Atem-Alkoholkontrolle durch die Polizei erst ein Richter benachrichtigt werden, der schlussendlich die Genehmigung zur Blutentnahme gibt. Da in einem solchen Fall die Blutprobe für das folgende Verfahren zwingend erforderlich ist, erfolgt die Freigabe durch den Richter bisher ohnehin zwangsläufig.
„Durch die überfällige Neuregelung kommt es sowohl zu einer deutlichen zeitlichen Entlastung der Polizei als auch der verdächtigten Person“, erklärt Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Der weitere Rechtsweg soll sich dem Entwurf zufolge durch das verkürzte Verfahren nicht ändern.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf bezieht sich nur auf Verkehrsstraftaten, eine Ausweitung auf andere Straftaten sei Lühmann zufolge nicht sinnvoll, da in diesen Fällen die Entscheidung des Richters und die genaue Betrachtung der Umstände im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Blutabnahme erforderlich ist.
Der Entwurf wurde am 10. Februar 2017 dem Bundesrat vorgelegt. Der Bundestag wird sich ab März 2017 mit dem vorgeschlagenen Gesetz befassen, ein endgültiger Beschluss durch das deutsche Parlament ist für Mai geplant.

Quellenhinweis Bilder (tlw.): Pixelio
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