Trassenpreise: Güterbahnen klagen

Das Netz ist nach wie vor marode, zahlreiche Baustellen behindern den Verkehr. Trotzdem werden die Trassenpreise im Schienengüterverkehr erneut erhöht. Dagegen klagt nun eine Gruppe von Güterbahnen.

Derzeit verlangt die DB-Tochter für einen „Standard-Güterzug“ 3,21 Euro je Kilometer, ab Mitte Dezember sollen es 3,73 Euro sein. (Foto: Pixabay)
Derzeit verlangt die DB-Tochter für einen „Standard-Güterzug“ 3,21 Euro je Kilometer, ab Mitte Dezember sollen es 3,73 Euro sein. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Das Preissystem für die Streckennutzung der Eisenbahnen des Bundes wird gerichtlich überprüft. Eine Gruppe von Güterbahnen hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht und auch einstweiligen Rechtsschutz beantragt, um die kürzlich genehmigte Erhöhung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr um 16,2 Prozent zu verhindern.

Trassenpreise werden für jeden Kilometer einer Zugfahrt auf dem Netz der DB Infrago erhoben. Derzeit verlangt die DB-Tochter für einen „Standard-Güterzug“ 3,21 Euro, ab Mitte Dezember sollen es 3,73 Euro sein. Die Rekordsteigerung der Trassenpreise ist aus Sicht der Güterbahnen in keiner Weise zu rechtfertigen. Güterbahn-Vorstandsvorsitzender Ludolf Kerkeling bringt es auf den Punkt:

„Wir sollen viel mehr Geld für weniger Leistung bezahlen. Der Zustand des Netzes ist nicht besser geworden und die Hindernisse im Netz werden durch immer mehr Baustellen immer größer. Dadurch steigen sowieso schon die Betriebskosten bei den Bahnunternehmen.“

Im Wettbewerb mit dem Lkw, aber auch im Kombinierten Verkehr Straße/Schiene hat die drastische Ad-hoc-Kürzung der bisherigen Trassenpreisförderung Ende 2023 die Güterbahnen bereits massiv belastet und in ihrer Position geschwächt. Weitere Preissteigerungen können die Unternehmen nicht an die Endkunden weitergeben, viele Verkehre werden unwirtschaftlich und wechseln von der Schiene auf die Straße. Kerkeling:

„Explodierende Trassenpreise sind klimaschädlich. Wie bei einer Waage schnellt der CO2-Ausstoß in die Höhe, wenn der Marktanteil der Schiene im Güterverkehr infolge stark steigender Trassenpreise sinkt. Die Klage soll diesen Effekt vermeiden und die Schiene stärken, wenn es die Politik schon nicht anders bewerkstelligt.“

Der Güterbahnen-Chef sieht denn auch „das völlig widersprüchliche Verhalten der Bundesregierung“ als Treiber der Klagewelle. Kerkeling:

„Obwohl die Koalition verabredet hat, die Schiene im Güterverkehr zu stärken, schwächt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in immer dichterer Folge.“

In Kombination mit der massiven Reduktion der Trassenpreisförderung für den SGV im Dezember sollen sich die tatsächlich zu zahlenden Trassenpreise (Trassenpreis inkl. Trassenpreisförderung) gegenüber Anfang Dezember 2023 mehr als verdoppeln. Kerkeling:

„Am Schluss der Monatsfrist hat es eine kleine Lawine von klagenden Unternehmen gegeben."

Da die Preise von der Bundesnetzagentur genehmigt werden müssen, richtet sich die Klage formal gegen die Bonner Behörde. Der Bundesnetzagentur als solcher macht Kerkeling keinen Vorwurf - das Problem sei das 2016 verabschiedete Eisenbahnregulierungsgesetz, das das von Anbeginn kritisierte Trassenpreissystem regelt. Durch eine gesetzliche Deckelung des Trassenpreisanstiegs im Schienenpersonennahverkehr müssen die anderen Verkehrsträger - Güter- und Personenfernverkehr - deutlich höhere Trassenpreissteigerungen in ihre Endkundenpreise einkalkulieren.

Die in der EU einmalige gesetzliche Variante des europäischen Rechtsrahmens schreibt vor, dass die Trassenpreiseinnahmen alle Betriebskosten der DB Infrago - zuzüglich eines hohen Gewinnanspruchs in Form einer festen Kapitalverzinsung - decken müssen. Dies führt im Fahrplanjahr 2025 zu Trassenpreiseinnahmen von rund 600 Millionen Euro, denen keine Betriebskosten gegenüberstehen. Ende 2024 soll die Preiserhöhung in einem Schritt höher ausfallen als in den letzten fünf Jahren zusammen. In den kommenden Jahren drohen weitere deutliche Trassenpreiserhöhungen. Deshalb streben die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit ihrer Klage eine grundlegende Änderung des im Eisenbahnregulierungsgesetz festgelegten Systems der Trassenpreisbildung an.

Kerkeling: „Wenn die Politik mehr Güter auf die Schiene verlagern will, muss sie als Gesetzgeber auch die Verantwortung für tragfähige Trassenpreise im Güterverkehrsmarkt übernehmen."

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