Transport Logistic: Kravag sichert MiLoG-Risiken ab

Die Kravag stellt eine Verbandslösung vor, mit der sich die Mitglieder der Verkehrsgewerbeverbände gegen zivilrechtliche Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz absichern können und zugleich einen Rechtsschutz für etwaige juristische Auseinandersetzungen erhalten.
Christine Harttmann

Wie Rechtsanwalt Axel Salzmann, Leiter des Kompetenzzentrums Straßenverkehrsgewerbe und Logistik bei der Kraarvag-Versicherung betont, ist ein solcher Schutz gerade unter den derzeitigen rechtlichen Gegebenheiten wichtig und sinnvoll. „Wir können den Unternehmern nicht die Verantwortung für die Einhaltung des Mindestlohns bei ihren eigenen Arbeitnehmern abnehmen. Aber wir können sie dort unterstützen, wo die Risiken trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht mehr überschaubar sind: bei den Subunternehmern in der oft vielgliedrigen Lieferkette.“

Die Kravag-Verbandslösung hat zwei Bausteine. Die Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz minimiert die Risiken nach der Generalunternehmerhaftung. 
Die Versicherung springt ein, wenn der Auftraggeber den Mitarbeitern von Subunternehmern die Differenz zum Mindestlohn nachzahlen muss und der 
Regress gegen seinen unmittelbaren Vertragspartner scheitert. 
Der Beitrag orientiert sich an der gewählten Versicherungssumme. Sollte die Versicherungssumme nicht ausreichen, helfen die Verbände: „Über eine sogenannte Coverdeckung bekommen Verbandsmitglieder im Schadensfall bis zu 50 Prozent der vereinbarten Deckungssumme, maximal 100.000 Euro, zusätzlich ersetzt“, sagt Salzmann.

Mit dem MiLoG-Rechtsschutz erhalten Unternehmer einen Rundumschutz gegen die vielfältigen Ansprüche aus dem Mindestlohngesetz. Die Absicherung umfasst insbesondere 
den Arbeits-Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Forderungen durch eigene Arbeitnehmer und Arbeitnehmer der Subunternehmer. Zudem besteht Spezial-Straf-Rechtsschutz zur Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verwaltungsrechtsschutz, wenn der Entzug der Konzession droht. Außerdem kann der Unternehmer über den Baustein 
Inkassoplus Regressforderungen gegen seinen Auftragnehmer geltend machen, wenn er 
dafür haften musste, dass der 
Auftragnehmer den Mindestlohn nicht gezahlt hatte.

Halle A5, Stand 223

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