Tödliche Schüsse im Mercedes-Werk: Urteil im Prozess erwartet

(dpa-AFX) Angeklagt ist ein Kollege der beiden tödlich verletzten Speditionsarbeiter. Er hat die Tat bereits gestanden.

Die Schüsse fielen im Werk Sindelfingen. (Symbolbild: Mercedes-Benz)
Die Schüsse fielen im Werk Sindelfingen. (Symbolbild: Mercedes-Benz)
Christine Harttmann

Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Menschen im Mercedes-Werk in Sindelfingen bei Stuttgart steht der Mordprozess gegen den mutmaßlichen Schützen vor dem Abschluss. Am heutigen Dienstag gegen 14.00 Uhr will die Kammer des Stuttgarter Landgerichts ein Urteil verkünden

Opfer waren Kollegen

Der damals 53 Jahre alte Angeklagte soll im vergangenen Mai während der Frühschicht in einer Produktionshalle zwei türkische Landsleute erschossen haben. Warum die beiden Männer sterben mussten, ist auch nach der Beweisaufnahme nicht gänzlich klar. Der mutmaßliche Täter und die Opfer waren bei derselben Logistikfirma auf dem Werksgelände beschäftigt.

Gemobbt und gedemütigt - zumindest gefühlt

In einer Äußerung hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt angegeben, er habe sich gemobbt und gedemütigt gefühlt. Als Mitarbeiter einer Speditionsfirma habe er zudem mit einer drohenden Kündigung gerechnet. Er habe aber keinen Aufenthaltstitel, sondern besitze wegen eines nicht verlängerten Reisepasses nur eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Ohne Arbeitsplatz hätte er Deutschland und seine Familie verlassen müssen. Die Verwandten der Opfer hatten sich nach der Äußerung unzufrieden und enttäuscht gezeigt.

Das Landgericht muss nun entscheiden, ob der Mann auf der Anklagebank seine beiden Opfer „absichtlich“ und „heimtückisch“ erschossen hat. Dann wäre die von der Staatsanwaltschaft geforderte lebenslange Haft mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht ausgeschlossen und eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Oder ob es der Verteidigung des angeklagten Mannes folgt, die von einer Spontantat in einem psychischen Ausnahmezustand spricht. Auf eine konkrete Strafe hatte sich der Anwalt bei seinem Plädoyer nicht festgelegt.

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