Tarifverhandlungen: Ver.di und LBS einigen sich

Für bayerische Speditionsunternehmen gilt ab 1. Dezember 2020 ein neuer Tarifvertrag. Löhne und Gehälter steigen damit im Jahr 2021 um 1,4 Prozent. Und im Dezember gibt es eine Corona-Prämie.

Ab April können sich auch die bayerischen Lkw über etwas mehr Geld im Portmonai freuen. (Foto: Pixabay)
Ab April können sich auch die bayerischen Lkw über etwas mehr Geld im Portmonai freuen. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Am 19. November 2020 hat sich der LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure mit der Gewerkschaft Ver.di auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. De Vereinbarungen würden für alle tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen des LBS gelten, so der Verband, der mehr als 400 Firmen der Speditions-, Transport- und Logistikbranche in Bayern vertritt.

„Mit Blick auf die angespannte wirtschaftliche Situation im Land und auf die Unwägbarkeiten, die sich aus dem bisherigen und künftigen Verlauf der Corona-Krise ergeben, ist uns in dieser Verhandlungsrunde ein guter Abschluss gelungen“, kommentierte LBS-Präsident Heinrich Doll.

„In sehr harten Verhandlungen mit ver.di konnte am Ende ein Verhandlungsergebnis erreicht werden, das, wie jeder gute Kompromiss, beiden Seiten Zugeständnisse abverlangt und Schmerzgrenzen berührt.“

Die gewonnene Planungssicherheit für Unternehmen und Mitarbeiter rechtfertige aber aus Sicht des LBS die eingegangenen Kompromisse. Der Tarifabschluss umfasst folgende Vereinbarungen:

1.            Für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, ausgenommen Auszubildende, steigen die Tariflöhne und Gehälter mit Wirkung zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent.

2.            Eine weitere Erhöhung von 2,0 Prozent erfolgt für die genannten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zum 1. März 2022.

3.            Die Zeiten vom 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021 gelten als Leermonate. Die vereinbarte prozentuale Erhöhung erstreckt sich daher nicht auf diesen Zeitraum.

4.            Die Auszubildendenvergütungen erhöhen sich um 36,00 Euro ab dem 1. April 2021 und um weitere 37,00 Euro ab dem 1. März 2022.

5.            Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages beginnt am 1. Dezember 2020 und endet am 30. November 2022.

6.            Die bereits vor dem 1. Oktober 2020 in einem Unternehmen beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. die Angestellten, sowie die Auszubildenden erhalten im Dezember 2020 eine „Corona-Prämie“ in Höhe von 225 Euro (anteilig für Teilzeitkräfte), die sozialversicherungs- und steuerfrei ist.

„Wir können unter diesen Vorzeichen die Leistungen unserer Mitarbeiter so weit würdigen, wie es die angespannte wirtschaftliche und operative Lage zulässt.“

Aus unternehmerischer Sicht sei es wichtig, so Doll weiter, um damit qualifizierten und engagierten Mitarbeitern die Anerkennung zu zeigen.

„Gleichwohl müssen wir weiterhin finanziellen Spielraum sichern, um schnell und flexibel auf die weitere Entwicklung der Wirtschaftskrise reagieren zu können.“

Unter diesem Aspekt sei verständlich, dass mancher Wunsch, der seitens ver.di in die Verhandlungen eingebracht wurde, nicht erfüllt werden konnte.

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