Straßengüterverkehr: Verkehrsausschuss beschließt bessere Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen

Mindestlohngesetz und Tarifreue sollen besserdurchgesetzt werden. Im Fokus seht auch die sanitäre Versorgung der Fahrerinnen und Fahrer und Zuwanderern soll der Einstieg ins Gewerbe erleichtert werden.

(Symbolbild: Pixabay)
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Christine Harttmann

Die Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr sollen verbessert werden. Einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen hat am gestrigen Mittwoch der Verkehrsausschuss gegen die Stimmen von CDU/CSU sowie AFD zugestimmt. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.

In ihrem Antrag fordern SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP die Bundesregierung unter anderem auf, das Mindestlohngesetz im grenzüberschreitenden Verkehr und im Kabotageverkehr für inländische und gebietsfremde Unternehmer wirksamer zu kontrollieren.

Zudem sollen die sozialen Bedingungen und die Arbeitsbedingungen bei Vergaben des Bundes und bundeseigener Unternehmen stärker berücksichtigt und darauf geachtet werden, dass die Tariftreue angewendet wird. Ebenso müsse an Laderampen gewährleistet sein, dass auch für die Berufskraftfahrer von Fremdfirmen Sanitär- und Pausenräume zur Verfügung gestellt werden. Auch an Lkw-Parkplätzen an Autobahnen soll die sanitäre Infrastruktur ausgebaut werden.

Ebenso sollen die Kontrollen in der Transport- und Logistikbranche intensiviert und Verstöße gegen das Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht im Transport- und Logistikgewerbe konsequent geahndet werden. Der Einstieg in das Gewerbe soll für Zuwanderer erleichtert und die Berufskraftfahrerqualifizierung entbürokratisiert werden. Darüber hinaus soll der Güterverkehr von der Straße verstärkt auf die Schiene und auf Wasserstraßen verlagert werden.

Vom Ausschuss abgelehnt wurde hingegen ein Antrag zum gleichen Thema, den die Union bereits im Oktober vergangenen Jahres vorgelegt hatte. Die Fraktion hatte darin die Einrichtung eines Runden Tischs unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums gefordert, der sich mit der Bekämpfung des Berufskraftfahrermangels und anderer Probleme der Branche befassen sollte. Zudem soll auf eine Erhöhung der Lkw-Maut in zwei Phasen ab Januar 2023 verzichtet und stattdessen eine umfassende und langfristig kalkulierbare Mautreform zum Ende des Jahres 2023 vorbereitet werden. Darüber hinaus setzt sich die Union für eine Beschleunigung der Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur und des Baus von Lkw-Parkplätzen und Autohöfen mit angemessener sanitärer Infrastruktur ein. Der Beruf Lkw-/Berufskraftfahrer soll zum Engpassberuf erklärt, die Erlangung des Lkw-Führerscheins durch Reformierung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes erleichtert und in Fremdsprachen ermöglicht sowie die Ausbildung europaweit harmonisiert werden.

In der Ausschusssitzung kritisierte die CDU/CSU, dass die Ampelkoalition wertvolle Monate ungenutzt habe verstreichen lassen, bis sie einen eigenen Antrag vorgelegt habe. Auch wenn die Ampel einige Forderungen des Unionsantrages aufgegriffen habe, beschränke er sich an vielen Stellen auf Prüfaufträge. Dies werde nicht ausreichen, um die Probleme der Branche zu lösen.

SPD, Grüne und FDP verteidigten ihren Antrag gegen diese Kritik. Der Verkehrsausschuss habe in den vergangenen Monaten etliche öffentliche Anhörungen mit Vertretern der Branche und der Gewerkschaften durchgeführt. Dies sei notwendig gewesen, um sich einen Überblick über die umfangreichen Probleme zu verschaffen. Dies sei keine Zeitverschwendung gewesen.

Die Linke begrüßte zwar etliche Forderungen des Antrags der Ampelkoalition. Allerdings seien die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf Schiene und Wasserwege nicht ausreichend.

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