Straßengüterverkehr: Schweiz beschließt Anrechnung von eFuels

Der Schweizer Nationalrat will damit neben der Elektromobilität eine weitere Erfüllungsoption für klimafreundliche Antriebe schaffen.

Der Schweizer Nationalrat beschließt, dass auch eFuels als emissionsfreie Option im Straßenverkehr angerechnet werden sollen. (Foto: Pixabay)
Der Schweizer Nationalrat beschließt, dass auch eFuels als emissionsfreie Option im Straßenverkehr angerechnet werden sollen. (Foto: Pixabay)

Der Schweizer Nationalrat sowie das Parlament verabschiedeten kürzlich mit großer Mehrheit die Anrechenbarkeit von synthetischen Kraftstoffen bei Neufahrzeugen im Straßenverkehr. Wie die eFuel Alliance meldet, ist diese Entscheidung Teil des revidierten CO2-Gesetzes, dass dem Schweizer Netto-Null-Ziel 2050 und einer gesicherten Energieversorgung als Grundlage dienen soll.

Die Schweiz will ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Wie in anderen europäischen Ländern ist der Verkehrssektor auch in der Schweiz einer der größten Verursacher von Treibhausgasemissionen und gerät, aus klimatechnischer Sicht, im Vergleich zu anderen Sektoren ins Hintertreffen. Durch die Anrechenbarkeit von eFuels soll neben der Elektrifizierung eine weitere Erfüllungsoption klimafreundlicher Antriebe eröffnet werden.

„Die Schweizer setzen mit dieser Entscheidung einen Meilenstein. Durch die Anrechenbarkeit von eFuels im Straßenverkehr wird endlich ein Umdenken im zementierten Tailpipe-Ansatz erreicht. Das ist ein entscheidender Wendepunkt für real wirksamen Klimaschutz, auch wenn die Entscheidung fortschrittliche Biokraftstoffe ausklammert“, lobt Ralf Diemer, Hauptgeschäftsführer der eFuel Alliance, die Entscheidung.

Die Klimafreundlichkeit eines Fahrzeugs wird bislang am Auspuff entschieden (Tailpipe-Ansatz). Somit gelten nur die Antriebe als klimafreundlich, die während der Anwendung kein CO2 ausstoßen. Ein Fahrzeug wird also selbst dann nicht als klimafreundlich gewertet, wenn es zu 100 Prozent klimaneutrale Kraftstoffe tankt. Hingegen werde ein Elektrofahrzeug immer als Nullemissionsfahrzeug gewertet, wenn es mit 100 Prozent fossilem Strom geladen wird, moniert die eFuel Alliance in ihrer Pressemitteilung. Emissionen, die in der Vorkette entstünden, würden nicht berücksichtigt.

Mit Anrechenbarkeit von synthetischen Kraftstoffen ändert die Schweiz das. Umgesetzt werden sollte die Entscheidung noch in diesem Jahr. Empfehlenswert ist dabei das sogenannte Crediting System. Dieses ermöglicht Importeuren und Herstellern von Fahrzeugen, die durch die Verwendung von eFuels eingesparten CO2-Emissionen bei den Flottengrenzwerten zu berücksichtigen. Mittels eines Nachweissystems wird dargestellt, welche Menge an eFuels seitens der Kraftstoffhersteller in Verkehr gebracht wurde.

Im Vergleich zur europäischen Gesetzgebung verfolgt die Schweiz einen sehr pragmatischen Ansatz:

„Die europäische Gesetzgebung ignoriert, dass der reale Kraftstoffmix schon heute nicht zu 100 Prozent aus fossilen Kraftstoffen besteht. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Pragmatismus der EU-Revision 2026 als Blaupause dient“, erläutert Diemer.

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