Um das Risiko tödlicher Unfälle im Straßenverkehr zu minimieren, gelten in den Ortsgebieten von Spanien strengere Geschwindigkeitsbeschränkungen – hier korreliert die Höchstgeschwindigkeit in Zukunft mit der Anzahl der vorhandenen Fahrstreifen.
In Kraft getreten sind diese neuen Bestimmungen:
- 20 km/h gelten auf Straßen mit nur einer Fahrspur und seitlichen Gehsteigen, die sich allesamt auf einer Ebene befinden. Dabei hat der Gehweg keinen Höhenunterschied zur Straße – wie es oft in den Altstädten der Fall ist
- 30 km/h auf Straßen mit nur einer Fahrbahn in jeder Verkehrsrichtung
- 50 km/h dürfen nur noch auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Richtung gefahren werden.
Verstöße gegen die neuen Tempolimits werden mit Bußgeldern zwischen 100 bis 600 Euro geahndet.
(Quelle LBO)
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