Sicherheit: ESP bald in jedem Nutzfahrzeug

Seit 1. November 2011 müssen neue leichte Nutzfahrzeuge und Lkw-Modelle in der EU mit dem Schleuderschutz ESP (elektronisches Stabilitäts-Programm) ausgestattet sein.
Redaktion (allg.)
Die entsprechende EU-Regulierung gilt für alle Fahrzeuge, deren Typengenehmigung nach dem 1. November 2011 erteilt wird. Zum 31. Oktober 2014 folgt dann die grundsätzliche ESP-Pflicht für alle EU-Neufahrzeuge. Die ESP-Pflicht ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Europäische Kommission die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen will. Das elektronische Stabilitäts-Programm nutzt intelligente Sensoren und vergleicht 25-mal pro Sekunde, ob der Lenkwunsch des Fahrers mit der tatsächlichen Fahrtrichtung des Fahrzeugs übereinstimmt. Erkennt das System, dass diese Werte voneinander abweichen, und droht das Fahrzeug, instabil zu werden, so greift ESP ein: Es reduziert das Motormoment, um die Stabilität des Fahrzeugs wiederherzustellen. Reicht dies nicht aus, bremst es zusätzlich einzelne Räder ab. ESP enthält darüber hinaus in der Regel die Funktionen des Antiblockiersystems (ABS) und der Antriebsschlupfregelung.(tpi)
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