Selbstständige Lkw-Fahrer weiterhin ohne Arbeitszeitbeschränkung

Mit nur einer Stimme Unterschied hat der Sozialausschuss des EU-Parlaments vergangene Woche den Vorschlag von Grünen und Sozialdemokraten abgelehnt, selbstständigen Lkw-Fahrern die gleichen Arbeitszeitbeschränkungen wie angestellten Berufsfahrern aufzuerlegen.
Redaktion (allg.)
„Auch administrative Tätigkeiten, die Be- und Entladung der Lkw und die Wartung der Fahrzeuge ermüden und beeinträchtigen so die Fahrleistung“, rechtfertigte die österreichische EU-Abgeordnete Evelyn Regner die Haltung der SPÖ-Fraktion. Außerdem fördere man mit einer Ausnahmeregelung Scheinselbstständigkeit und Sozialdumping im Straßengüterverkehr. Die Unionsabgeordneten Thomas Mann und Martin Kastler hingegen ließen Sicherheitsbedenken nicht als Rechtfertigung für einen Einbezug von selbstständigen Kraftfahrern in die Arbeitszeitrichtlinie (mit einer Wochenarbeitszeit von durchschnittlich maximal 48 Wochenstunden) gelten: „Für die Straßenverkehrssicherheit gibt es ja bereits (...) Lenk- und Ruhezeiten. Alle Fahrer – selbstständige wie angestellte – müssen innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden eine Mindestruhezeit von 11 Stunden einhalten“, so Mann und Kastler. Die Debatte wird Befürworter und Gegner maximaler Wochenarbeitszeiten im Berufsverkehr noch einige Zeit beschäftigen, da nun ein neuer EU-Parlamentsbericht redigiert werden muss. Der Verkehrsministerrat hingegen hatte der Ausnahmeregelung bereits unter der Bedingung zugestimmt, dass den Mitgliedsstaaten die Option offen bliebe, nationale Beschränkungen einzuführen. (arcd)(tpi)
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