Sektorales Fahrverbot in Tirol: LNG-Trucks nicht betroffen

Beim sektoralen Fahrverbot in Tirol besteht für LNG- und CNG-Fahrzeuge eine neue Ausnahmeregelung. Darauf verweist der Hersteller Iveco und sieht Vorteile im Brenner-Transit.

Über alle Berge: Iveco sieht für LNG-Trucks mit den neuen Regelungen in Österreich massive Vorteile. | Foto: Iveco
Über alle Berge: Iveco sieht für LNG-Trucks mit den neuen Regelungen in Österreich massive Vorteile. | Foto: Iveco
Daniela Sawary-Kohnen
(erschienen bei LOGISTRA von Johannes Reichel)

Der Nutzfahrzeughersteller hat vor dem Hintergrund des aktuellen sektoralen Fahrverbots für Lkw in Tirol auf die neuen Ausnahmeregelungen für LNG-Fahrzeuge hingewiesen. Neben den kaum vorhandenen E- und Hybrid-LKW sei LNG die einzige Dieselalternative, die vom sektoralen Fahrverbot in Tirol nicht betroffen ist.

Zudem ändere sich die Besteuerung von LNG und wird dem steuerreduzierten Gas gleichgesetzt, wirbt der Anbieter weiter für den alternativen Lkw-Antrieb.

Gesetzliche Grundlage zahlreicher Fahrverbote, darunter eben auch das Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn, ist das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Zumindest für einige Antriebsalternativen sei diese Beschränkung jetzt aufgehoben.

Diese Alternativen führt der Anbieter wie im Immissions-Schutzgesetz Luft (IG-L $ 14 Abs. 2) wie folgt beschrieben an: „Fahrzeuge mit monovalentem Methangasantrieb oder ausschließlich elektrischem Antrieb sowie plug-in-hybrid-elektrische Fahrzeuge, die mit ausschließlich elektrischem Antrieb eine Mindestreichweite von 50 km aufweisen“.

Vorteile bei Planbarkeit und Wartezeit

Damit würden sich für die Besitzer von LNG Fahrzeugen sowie natürlich auch Betreibern von Fahrzeugen mit CNG- oder kombinierter C-LNG-Tankausstattung deutliche Vorteile in der Organisation und Durchführung ihrer Transportaufgaben ergeben, so der Lkw-Hersteller. Neben der Planbarkeit für den Unternehmer sei für das Fahrpersonal in diesen Fällen auch eine deutliche Erleichterung ihrer Arbeit verbunden, da diese nicht im teils kilometerlangen Rückstau ohne Park- und Versorgungsmöglichkeiten stehen müssten.

Zudem sei in Österreich LNG jetzt steuerlich als Gas eingestuft und nicht mehr als Flüssigkeit, womit der Sprit nun auch nicht mehr der Mineralölsteuer unterliegt. Dies gilt ab 1. Januar 2020. Für international agierende Transportunternehmen, die auf den Tirol-Transit angewiesen sind, sieht man von Seiten des Herstellers in dieser Neuordnung zusammen mit der Mautbefreiung auf deutschen Autobahnen einen enormen Vorteil.

Bei in Deutschland zugelassenen Methan (Erd-/ Biogas) Fahrzeugen gilt zudem die Anschaffungsförderung von 12.000 Euro bei LNG bzw 8.000 Euro bei CNG, wie man weiter anführt.

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