Schwertransporte: Vereinfachung der Transportbegleitung durch Bundesratsentscheidung

Die Transportbegleitung von Groß- und Schwertransporten, insbesondere bei Windkraftanlagen, wird künftig erleichtert.

Der Ausbau von Windenergie führt bereits jetzt zu einem Anstieg bei Schwertransporten. Mit der Gesetzesänderungen soll deren Durchführung beschleunigt werden. (Foto: Pixabay)
Der Ausbau von Windenergie führt bereits jetzt zu einem Anstieg bei Schwertransporten. Mit der Gesetzesänderungen soll deren Durchführung beschleunigt werden. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat einer Anpassung der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung zugestimmt. Diese Änderung ermöglicht es nun auch privaten Unternehmen, die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten zu übernehmen, anstatt die Polizei damit zu beauftragen. Das Hauptziel besteht darin, die Polizeidienststellen der Länder zu entlasten damit sie ihre Ressourcen für andere Aufgaben nutzen können.

Zusätzlich entfällt die Notwendigkeit, die Transportbegleitung an den jeweiligen Landesgrenzen an die dann zuständige Polizeibehörde zu übergeben. Dies eliminiert die bisherige Übergangsphase, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen durch geparkte Großraum- oder Schwertransportfahrzeuge führte. Polizeibeamte wurden zudem oft zu akuten Einsätzen gerufen und mussten daher vorübergehend den Transport verlassen. Diese Situation führte zu unvorhersehbaren Wartezeiten für die Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum, wie im Gesetz beschrieben.

Der Verkehrsminister von Niedersachsen, Olaf Lies, äußerte sich dazu wie folgt:

„Großraum- und Schwertransporte sind von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Angesichts des konstant hohen Niveaus dieser Transporte, insbesondere im Zusammenhang mit den Anforderungen der Energiewende, wird die Frage einer effizienten Organisation immer dringender.“

Seit 2016 setzt Niedersachsen sogenannte Hilfspolizistinnen und -polizisten für die Begleitung von Großraum- oder Schwertransporten ein, was sich bewährt hat. Die Übergabe an der Landesgrenze an die Polizei des Nachbarlandes war dabei laut Lies ein kritischer Punkt. Dies führte dazu, dass Transporte unnötige Pausen für die Übergabe einlegen mussten und den Verkehrsfluss durch geparkte Fahrzeuge störten. Mit der Erlassung einer Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung ist man nun, laut Lies, einen wichtigen Schritt weitergekommen und kann diese Problematik beseitigen. Angesichts des Ausbaus der Windenergie in ganz Deutschland, der zu einer weiteren Zunahme von Groß- und Schwertransporten führt, ist jede Form von Flexibilität erforderlich. Lies betonte:

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Schwerlasttransporte weiter zu optimieren, wie auch die Debatte über die derzeit unbearbeiteten 15.000 Anträge von Schwerlasttransporten bei der Autobahn GmbH allein im Nordwesten zeigt. Jede Erleichterung ist dabei hilfreich. Wir benötigen pragmatische und unbürokratische Lösungen, um die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland schnell umzusetzen. Dieser Erlass ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein dafür.“

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