Schwertransporte: Bundesregierung beschließt Novelle der Verwaltungsvorschrift

Bürokratieabbau soll Genehmigungsverfahren vereinfachen und Logistiker entlasten.

Die U17 auf dem Weg zum Technik Museum Sinsheim: Es war einer der ganz großen und schweren Transporte. (Foto: Technik Museen Sinsheim Speyer)
Die U17 auf dem Weg zum Technik Museum Sinsheim: Es war einer der ganz großen und schweren Transporte. (Foto: Technik Museen Sinsheim Speyer)

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auf den Weg gebracht. Damit soll die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST) vereinfacht und beschleunigt werden. Noch vor der Ampel wurde sie am 6. November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen.

Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik, sagte dazu:

„Mit unserer Novelle entlasten wir die Logistiker spürbar, weil wir die Antragsverfahren weiter vereinfachen und unnötige Bürokratie abbauen. Wir arbeiten weiter mit den Ländern daran, dank Digitalisierung und einheitlicher Genehmigungsverfahren das Gesamtsystem noch leistungsfähiger zu machen.“

Die Änderung der VwV-StVO sieht folgende Vereinfachungen vor:

  • Die Mitnahme von teilbarer Ladung bis maximal 40 Tonnen soll bei GST-Leerfahrten ermöglicht werden, um vorhandene Lkw-Kapazitäten besser auszulasten und unnötige Leerfahrten zu vermeiden.
  • Für die Bearbeitung der Anträge durch die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder wird eine Richtzeit von zwei Wochen eingeführt.
  • Flexiblere Regelungen für die Unterschreitung der zulässigen Abmessungen und Gewichte der Ladung. Dadurch sollen Mehrfachanträge bei Unklarheiten über die genauen Abmessungen und Gewichte der Ladung seltener notwendig werden.
  • Die Anhörung der Bundesautobahn GmbH bei der Unterfahrung von Autobahnbrücken entfällt: Der Wegfall dieses Verfahrensschrittes beschleunige die Genehmigungserteilung und entlaste die beteiligten Behörden, heißt es aus dem Ministerium.
  • Der Beginn von Nachtfahrten wird auf 20.00 Uhr vorverlegt. Bisher ist für Nachtfahrten der Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr vorgesehen. Durch das größere Zeitfenster sollen die Transportunternehmen künftig flexibler ihre Transporte durchführen können.
  • Die Sprachanforderungen für hörende GST werden gelockert: Bisher war vorgeschrieben, dass sich entweder der Fahrer oder der Beifahrer des GST in deutscher Sprache verständigen können muss. Neben Deutsch ist nun auch Englisch erlaubt.

Der Bundesrat muss den Änderungen der Novelle noch zustimmen. Die Änderungen sollen im Frühjahr 2025 in Kraft treten.

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