In Schweden droht eine Geldbuße von 160 Euro, wenn der Fahrzeugführer telefoniert oder Nachrichten schreibt. Relative geringe Strafen werden in Lettland (15 Euro), Bulgarien (25 Euro) und Island (40 Euro) verhängt. In Deutschland fallen dafür mindestens 100 Euro an, in Italien 160 Euro, in Kroatien kostet eine Zuwiderhandlung 70 Euro.
In Portugal droht nicht nur dem Fahrzeuglenker eine Geldbuße (mindestens 120 Euro), unter Umständen kann dort auch laut Angaben des ADAC der Beifahrer für die Nutzung seines Smartphones belangt werden. In Frankreich gilt auch an Tankstellen die Handynutzung als verboten. Dem Automobilclub zufolge fallen die Geldbußen in Großbritannien mit bis zu 1.100 Euro und Estland mit mindestens 400 Euro am teuersten aus – gefolgt von den Niederlanden (230 Euro) und Spanien (200 Euro).
Für viele Länder gilt gemäß Angaben des ADAC mittlerweile auch für Radfahrer ein direktes oder indirektes Handyverbot, so beispielsweise in Frankreich, Großbritannien, Österreich, der Schweiz, in Spanien und Ungarn. Unterschiedlich geregelt ist jedoch, ob die Nutzung des Smartphones generell untersagt ist oder ob die Verwendung eines Bluetooth-Headsets erlaubt ist. In Spanien sind dabei alle Arten von Kopf- und Ohrhörern verboten.
Dem ADAC zufolge spielt Ablenkung am Steuer als Unfallursache eine ähnliche Rolle wie Alkohol am Steuer. Laut Schätzungen könne bei jedem zehnten Verkehrsunfall mit Personenschaden Unachtsamkeit als entscheidender Auslöser in Frage kommen. Am meisten lassen sich Fahrer laut Automobilclub von Smartphones und Navigationsgeräten vom Verkehrsgeschehen ablenken.
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