Schnellladepunkte: Bundesregierung will Tankstellen in die Pflicht nehmen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Tankstellen zum Bau von Schnellladepunkten verpflichten soll.

(Foto: R. Domina)
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Christine Harttmann

Ab dem 1. Januar 2028 sollen Tankstellenunternehmen mit mindestens 200 öffentlichen Tankstellen beim Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in die Pflicht genommen werden. Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf „zur Änderung des GebäudeElektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes“ sieht vor, dass sie auf dem Gelände ihrer Tankstellen jeweils mindestens einen Schnellladepunkt betreiben müssen.

Mit zunehmender Etablierung der Elektromobilität und angesichts des Ziels von 15 Millionen Elektroautos bis 2030 werde ein erheblicher zusätzlicher Ladebedarf entstehen, schreibt die Bundesregierung.

„Um diesen Bedarf sicher zu decken, sollen auch ordnungspolitische Maßnahmen ergriffen werden.“

Die Gesetzesänderung verfolgt daher das Ziel, ab dem Jahr 2028 einen signifikanten Anteil der öffentlichen Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur auszustatten. Damit solle ein Beitrag zum bedarfsgerechten und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur auch über das Jahr 2025 hinaus (Planungshorizont des deutschen Stromnetzes) geleistet und das Vertrauen in die Elektromobilität gestärkt werden, heißt es im Gesetzentwurf.

Um den verpflichteten Tankstellenunternehmen die Möglichkeit zu geben, die Standortwahl für die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur teilweise nach eigenen wirtschaftlichen Erwägungen oder unter Berücksichtigung anderer Gesichtspunkte, wie zum Beispiel der örtlichen Gegebenheiten, zu treffen, sieht der Gesetzentwurf einen Flexibilisierungsmechanismus vor.

Dieser soll für bis zu 50 Prozent der von der Verpflichtung betroffenen Tankstellen die Möglichkeit eröffnen, den Ladepunkt zusätzlich entweder an einem anderen Tankstellenstandort des Unternehmens oder in einem Umkreis von 1.000 Metern bereitzustellen.

Die Mineralölwirtschaft sei in der Vergangenheit aufgefordert worden, verbindlich zu erklären, einen angemessenen Beitrag zum Aufbau der Schnellladeinfrastruktur zu leisten, schreibt die Bundesregierung. Sie habe eine Erklärung abgeben sollen, bis Ende 2022 mindestens 25 Prozent, bis Ende 2024 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2026 mindestens 75 Prozent aller Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur (mindestens 150 Kilowatt) auszustatten.

Die Mineralölwirtschaft sei diesen Forderungen „trotz entsprechender Förderprogramme“ nicht nachgekommen, heißt es in der Vorlage.

Mit Stand März 2024 stünden nur an rund sieben Prozent der Tankstellen in Deutschland Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt zur Verfügung.

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