Schienengüterverkehr: EU-Kommission prüft Staatshilfen für DB Cargo

Die Europäische Kommission leitet eine eingehende Prüfung der deutschen Unterstützungsmaßnahmen für DB Cargo ein. Dabei steht in Frage, ob EU-Beihilfevorschriften missachtet wurden.

Die EU-Kommission leitet eine eingehende Prüfung der deutschen Unterstützungsmaßnahmen für DB Cargo ein. (Symbolbild: Pixabay)
Die EU-Kommission leitet eine eingehende Prüfung der deutschen Unterstützungsmaßnahmen für DB Cargo ein. (Symbolbild: Pixabay)
Christine Harttmann

Hintergrund am heutigen Montag, 31. Januar 2022, gestarteten Untersuchung ist eine bei der EU-Kommission eingegangene Beschwerde. Die Beschwerdeführer machen darin geltend gemacht, dass der Gewinnabführungsvertrag sowie bestimmte andere Maßnahmen zugunsten von DB Cargo mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen darstellen. Diese verschafften der DB Cargo einen ungerechtfertigten selektiven Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern, so die Argumentation. Sie staatliche Unterstützung versetze das defizitäre Unternehmen in die Lage, in Wachstum und Expansion seiner Geschäftstätigkeit und in die Modernisierung seines Fahrzeugbestands zu investieren, ohne Rentabilitäts- oder Liquiditätsaspekte berücksichtigen zu müssen.

Wie nun die Kommission gegenüber der Presse erklärt, hat sie beschlossen, ein eingehendes Prüfverfahren einzuleiten, da sie auf der Grundlage ihrer vorläufigen Beurteilung bei einigen Maßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt Bedenken hat, ob sie mit EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

Explizit nennt die Kommission den unbefristeten Gewinnabführungsvertrag zwischen der DB AG und DB Cargo, auf dessen Grundlage die DB AG seit 2012 die Verluste von DB Cargo deckt. In der Diskussion steht außerdem die Bereitstellung konzerninterner Dienstleistungen durch die DB AG für DB Cargo zu möglicherweise günstigeren Preisen. Auch die möglicherweise vorteilhaften Finanzierungsbedingungen für konzerninterne Darlehen und die Teilübernahme der Besoldung der ehemals bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigten und derzeit DB Cargo zugewiesenen Beamten durch das Bundeseisenbahnvermögen werden von der Kommission kritisch beäugt.

Das eingehende Prüfverfahren solle klären, ob diese vorläufigen Bedenken berechtigt sind, so die Kommission. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung werde Deutschland, dem Beschwerdeführer und anderen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Verfahren soll ergebnisoffen geführt werden.

DB Cargo ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der staatseigenen, vertikal integrierten Deutsche Bahn AG. Verluste, das Unternehmen verzeichnet, werden auf der Grundlage eines unbefristeten Gewinnabführungsvertrags vollständig und kontinuierlich von der DB AG gedeckt werden. Nach den EU-Beihilfevorschriften können staatliche Maßnahmen zugunsten von Unternehmen aber nur dann als beihilfefrei angesehen werden, wenn sie zu Bedingungen gewährt werden, die für einen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen handelnden privaten Wirtschaftsbeteiligten annehmbar wären. Wird dieser Grundsatz nicht beachtet, enthalten die staatlichen Maßnahmen eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

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