Rückerstattung leicht gemacht

Das Tankkartenunternehmen UTA biete seinen Kunden ein Verfahren zur Erstattung der Umsatzsteuer der in Frankreich gezahlten Mautgebühren.
Torsten Buchholz
Laut Entscheidung des obersten französischen Gerichtshof können sich Unternehmen für Mautgebühren, die in den Jahren 1996 bis 2000 gezahlt wurden, die darin enthaltene Mehrwertsteuer erstatten lassen. Die UNION Tank Eckstein GmbH & Co. KG (UTA) und ihre Partner haben mit den französischen Finanzbehörden nun ein Verfahren zur Umsatzsteuererstattung abgestimmt. UTA-Kunden füllen dabei für Umsätze, die direkt über die UTA-Card abgewickelt wurden, eine Rechnungs-Auflistung pro Kalenderjahr (so genanntes Borderaux) aus. Dieses wird dann von UTA geprüft und bestätigt.
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