Rheinauhafen Köln: Schiffe können wieder festmachen

Am Kölner Rheinauhafen dürfen Schiffe unter bestimmten Auflagen wieder an der Kaimauer anlegen.
Am Kölner Rheinauhafen dürfen wieder anlegen. (Foto: HGK AG)
Am Kölner Rheinauhafen dürfen wieder anlegen. (Foto: HGK AG)
Christine Harttmann

Das Anlegeverbot kann aufgehoben werden, nachdem die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) die Kaimauer auf ihre Zugfestigkeit hin überprüft hat. Die Zugfestigkeitsüberprüfungen haben ergeben, dass die 150 dort vorhandenen Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen wieder genutzt werden dürfen. Das Festmachverbot werde damit bei Beachtung von Auflagen zum 1. Oktober 2018 wieder aufgehoben, teilt die HGK AG nun mit. Folgende Vorgaben sind von den Binnenschiffern einzuhalten: Beladene Schiffe dürfen eine Breite von 9,50 Meter und eine Tragfähigkeit von 1.200 Tonnen nicht überschreiten. Der Einsatz von Winden zum Festmachen ist nicht gestattet. Ebenso ist das Anlegen von mehreren Schiffen nebeneinander nicht erlaubt. Leere Schiffe dürfen an der Kaimauer im Rheinauhafen generell anlegen. Als Alternative bietet die HGK AG über ihre Beteiligung Rheincargo außerdem weiterhin kostenlose Liegeplätze im Niehler Hafen an.

Das Verbot, nicht mehr an dem 1,4 Kilometer langen Abschnitt zwischen Severinsbrücke und Autoabsetzanlage festmachen zu dürfen, war von der HGK AG im Februar 2018 ausgesprochen und von der Wasserschifffahrtsverwaltung (WSV) veröffentlicht worden. Grund dafür waren zwei schwere Havarien. Im Dezember 2017 und im Januar 2018 hatten Binnenschiffe im Bereich des Rheinauhafenslagen Festmachvorrichtungen mitsamt der Steine herausgerissen und sind fortgefahren, ohne sich um die Schäden zu kümmern. Um weitere mögliche Unfälle zu vermeiden, wurde daraufhin das Festmachen insgesamt untersagt und die Poller auf der Mauer wurden entfernt. Die Festmachvorrichtungen in der Mauer, die höhere Kräfte aushalten können, blieben erhalten.

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