Rettungsgassen-Blockierer: Bundesrat fordert höhere Strafen und Fahrverbote

Als Reaktion auf die jüngsten Vorfälle fordert der Bundesrat, dass die Strafen für Rettungsgassen-Blockierer drastisch erhöht werden.
Lebensretten im Falle schwerer Unfälle: die Rettungsgasse. (Foto: ADAC)
Lebensretten im Falle schwerer Unfälle: die Rettungsgasse. (Foto: ADAC)
Christine Harttmann

In einer am 7. Juli 2017 einstimmig gefassten Entschließung sprechen sich die Abgeordneten des Verfassungsorgans dafür aus, die Geldbußen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich zu erhöhen sowie Fahrverbote vorzusehen. Das Mindestmaß im Bußgeldkatalog solle bei 200 Euro liegen, fordern die Vertreter der Landesregierungen. Damit würde sich der Bußgeldrahmen an den Sanktionen für Rotlichtverstöße im Straßenverkehr orientieren. Der Bundesrat verweist darauf, dass Unfälle mit Schwerstverletzten und leider auch tödlichen Folgen gerade in jüngster Vergangenheit gezeigt haben, wie wichtig die Rettungsgassen sind.

Das vorsätzliche Behindern von Rettungskräften ist zwar seit 30. Mai 2017 ein eigener Straftatbestand. Diese Strafverschärfung, die auf einen Vorschlag des Bundesrates zurückgeht, betrifft allerdings nur absichtliche Verstöße. Aber auch fahrlässiges Verhalten der Verkehrsteilnehmer nach Unfällen gefährde Menschenleben. Daher müssten die Sanktionen auch im Ordnungswidrigkeitsbereich deutlich erhöht werden.

Die Länder betonen, dass es weiterer präventiver Maßnahmen zum Bilden von Rettungsgassen bedarf: Neben den Strafen sollten Autofahrerinnen und Autofahrer auch mit bundesweit einheitlichen Beschilderungen und Infotafeln sowie Piktogrammen auf die Bedeutung von Rettungsgassen hingewiesen werden.

Seine Entschließung fügte der Bundesrat einer Regierungsverordnung zum Umtausch von (Papier)Führerscheinen an, der er mit Maßgaben zustimmte. Sie enthält zahlreiche weitere Änderungen im Verkehrsbereich, unter anderem im Bereich des Fahrlehrerrechts, der Berufskraftfahrer-Qualifikation und der Gebührenordnung.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit dem Appell befassen wird. In der Plenarsitzung kündigte der Vertreter des Bundesverkehrsministeriums bereits an, dass die Bundesregierung an einer deutlichen Erhöhung des Bußgeldkatalogs arbeite. Der Bundesrat könnte sich voraussichtlich bereits am 22. September 2017 mit einem neuen Verordnungsentwurf dazu befassen.

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