Rettungsgasse: Courier.net startet Initiative

Die auf zeitdefinierte Kurierfahrten spezialisierte Frachten- und Laderaumbörse Courier.net startet eine Initiative unter dem Motto „Rettungsgasse richtig bilden!“.
Foto: ADAC
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Torsten Buchholz

„Wir haben diese Idee aufgegriffen, weil wir denken, dass gerade auch Kuriere zu den Profis auf der Straße gehören. Wir haben deshalb einen Aufkleber produziert, der zeigt, dass Courier.net-Partner, nicht nur Transporte professionell erledigen, sondern auch bei der Rettungsgasse Profis sind“, so die Courier-net-Geschäftsführer Frank Ortlepp und Michael Neukirchen.

Ziel sei es, mit gutem Beispiel voran zu gehen und andere Verkehrsteilnehmer unter dem Slogan „Mach mit!“ ebenfalls entsprechend zu motivieren: „Denn wenn es genug vormachen, werden sich die anderen Autofahrer anschließen und ebenfalls an die Seite fahren. Denn wir sind davon überzeugt, dass Courier.net als starke Gemeinschaft einiges bewegen kann – nicht nur Waren, sondern auch Verhaltensweisen im Straßenverkehr.“

Aktuell gibt es fast 1.700 registrierte Courier.net-Partner, die überall auf Europas Straßen unterwegs sind, deshalb sei „diese Aktion quasi europaweit auf den Autobahnen präsent“, erklären die Geschäftsführer.

Der Automobilclub ADAC weist drauf hin, dass bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen alle Autofahrer verpflichtet sind, die Rettungsgasse freizumachen. Dabei ist die Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Wer auf dem linken Fahrstreifenfährt, muss nach links ausweichen. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts. Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es laut ADAC neben Deutschland auch in der Schweiz, Slowenien und Tschechien. In Österreich sei die Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse inzwischen bereits im Verkehrsgesetz verankert.

In Deutschland wurden im Herbst 2017 die bei Verstößen drohenden Strafen zum Teil drastisch erhöht. Gleich zehnmal so viel wie bisher zahlt, wer die Rettungsgasse blockiert. Statt wie bisher 20 Euro sind dafür künftig mindestens 200 Euro fällig. Außerdem werden zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. In besonders schweren Fällen kann sogar ein Bußgeld von bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot verhängt werden.

Zudem wurden die Bußgelder für Verstöße gegen die Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, angehoben. Wie die der Rechtschutzversicherer Arag mitteilt, drohen nun generell mindestens 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn ignorieren – unabhängig von einer Rettungsgasse.

Fällige Strafen bei Blockieren der Rettungsgasse:

DeliktBußgeldPunkteFahrverbotBei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder
Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder
Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet200 Euro2-mit Behinderung240 Euro2ein Monatmit Gefährdung280 Euro2ein Monatmit Sachbeschädigung320 Euro2ein Monat

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