Wer eine Teilkaskoversicherung hat, darf sich laut den ARAG-Experten in der Regel darauf verlassen, dass die Versicherung die Schäden an der Windschutzscheibe übernimmt. Zumindest ist das dann der Fall, wenn die Steinschläge fahrerseitig sind und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben können.
In einem konkreten Fall (Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 109/22) weigerte sich eine Versicherung, die Kosten von mehr als 1.000 Euro zu übernehmen, weil der Versicherte den Schaden ohne genaue Angaben zu Datum, Ort und Ursache gemeldet hatte. Auch die Entsorgung der alten Windschutzscheibe sollte der Versicherte aus eigener Tasche zahlen.
Doch vor Gericht entschieden die Richter dann zugunsten des Autofahrers. An der Schadensmeldung gab es nach Ansicht des Gerichts nichts zu beanstanden. Denn einerseits sei es bei einem Steinschlag oft unmöglich, den Schadenszeitpunkt genau zu bestimmen, da sich Steinschläge erst sehr viel später in Form von Rissen zeigen.
Zudem sei der Zeitpunkt unerheblich, wenn klar ist, dass es sich um einen Glasbruchschaden handelt, was dort unbestritten der Fall war. Auch die fachgerechte Entsorgung der Scheibe musste die Versicherung laut der ARAG-Experten zahlen, weil es ganz klar zu den versicherten Leistungen zählte. Der Mann musste am Ende lediglich die Selbstbeteiligung von 150 Euro übernehmen.
Lkw , Lkw-Tests , Newsletter für Transportbranche und Speditionen , Wirtschaftsnachrichten , KEP-Dienste , Container, Paletten , Schienengüterverkehr , Lkw-Maut , Seehäfen , Luftfrachtverkehr , Transport-Recht , Elektromobilität , Europapolitik , Fuhrpark- und Flottenmanagement , Temperaturgeführte Transporte , Fahrzeugbeschaffung (Leasing, Miete, Kauf) , Frachtschifffahrt , Verkehrspolitik, Infrastruktur , Logistik- bzw. Transport-Dienstleistungen , Speditionen , Straßengüterverkehr , Lkw-Fahrer , Trailer (Sattel-Auflieger) , Lkw-Reifen , Kombinierter Verkehr
Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?