Rechtsurteil: Navi mit Fernbedienung steuern kann kosten

Wer das Navigationsgerät während des Fahrens mit einer Fernbedienung nutzt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Das OLG Köln hat in dieser Weise entschieden und somit die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen zurückgewiesen.

Symbolfoto: Pixabay.
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Claudia Leistritz

Obwohl der Fahrer die in der Halterung befindliche Fernbedienung des Navigationsgeräts auch per Hand hätte bedienen können, hatte der Betroffene diese während der Fahrt aus der Halterung in die rechte Hand genommen und zur Steuerung genutzt. Deswegen war er vom Amtsgericht Siegburg mit Urteil vom 27.02.2019 wegen „fahrlässigen Verstoßes gegen § 23 Absatz 1a StVO“ zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt worden.

Dagegen hatte der Fahrer Rechtsbeschwerde eingelegt, die nun vom Oberlandesgericht Köln zurückgewiesen wurde mit der Begründung, dass es sich um ein „der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät“ im Sinne von § 23 Absatz 1a StVO handele, daher sei das Bußgeld zu Recht verhängt worden. Demnach darf ein Fahrzeugführer ein elektronisches Gerät mit dem Zweck der Kommunikation, Information und Organisation unter anderem nur benutzen, wenn dieses weder aufgenommen noch gehalten wird (Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 05.02.2020: Az III – 1 RBs 27/20).

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