Rechtstipps: Die Bedeutung wichtiger Zusatzschilder

Was genau bedeutet eigentlich „Anlieger frei“? Und wie nass muss es sein, dass das Zusatzschild "Bei Nässe" gilt? Laut Arag-Rechtsexperten bleibt es bei Letzterem oft bei einer Einzelfallentscheidung. Prinzipiell muss die Fahrbahn aber mit einem Wasserfilm überzogen sein.

Regentropfen, die ans Fahrzeugfenster klopfen...Als grobe Orientierung kann man sich laut Arag merken: "Bei Nässe" heißt, dass die ganze Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen sein muss. (Symbolbild: Pixabay)
Regentropfen, die ans Fahrzeugfenster klopfen...Als grobe Orientierung kann man sich laut Arag merken: "Bei Nässe" heißt, dass die ganze Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen sein muss. (Symbolbild: Pixabay)

„Bei Nässe“ steht auf einem weißen, rechteckigen Schild Verkehrsschild, das auch mit einem schwarzen Piktogramm eines Fahrzeugs versehen ist, das auf einem welligen Untergrund steht.

Doch den Arag-Experten hängt es meist in Verbindung mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die auf dem Zusatzschild angegebene Geschwindigkeit liege in der Regel deutlich unter der normal erlaubten Höchstgeschwindigkeit.

Was bedeutet nass?

Wie nass muss allerdings die Fahrbahn sein, damit das gedrosselte Tempo gilt? Und was passiert, wenn ein Fahrer die Wettersituation nicht richtig interpretiert, daher nicht vom Gas geht und einen Unfall baut? 

Den Arag-Juristen zufolge sei dies oft Auslegungssache, der Nässe-Fall bleibe häufig eine Einzelfallentscheidung. Doch ein seit Jahrzehnte geltendes Grundsatzurteil habe nichts von seiner Gültigkeit verloren hat und könne bei entsprechenden Fällen zur Orientierung herangezogen werden.

Grundsatzurteil

1977 entschieden nämlich, so die Arag, die obersten Bundesrichter, dass die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen sein muss, um von Nässe zu sprechen. Ist die Fahrbahn hingegen nur feucht oder hat sich Wasser lediglich in den Spurrillen angesammelt, gelte das Zusatzzeichen demnach nicht (Bundesgerichtshof, Az.: 4 StR 560/77).

Wer aber seine Fahrweise nicht den Wetterverhältnissen anpasse, das Nässe-Schild ignoriere und zu schnell unterwegs sei, müsse auch ohne Crash mit hohen Bußgeldern oder Punkten in Flensburg rechnen.

Anlieger - erwünscht oder nicht

Auch beim „Anlieger frei“-Schild handelt es sich um ein Zusatzschild. Den Rechtsexperten zufolge erlaubt es Anwohnern die Zufahrt - oder allen, die in Kontakt mit eben diesen Anwohnern treten wollen, also in irgendeiner Beziehung zum Anliegergrundstück stehen.

Unerheblich sei dabei aber, ob diese den Kontakt überhaupt wünschen. So könnten beispielsweise Briefträger, Patienten, Bauarbeiter, aber auch Vertreter oder Finanzbeamte zu den erlaubten Besuchern einer Anwohnerzone gehören.

Was ist ein Anliegen?

Bei der Interpretation eines Anliegens gibt es jedoch wenig Spielraum, erklären die Juristen. Eine Anliegerstraße darf demnach nicht als Abkürzung genutzt werden. Auch freie Parkplätze in einer entsprechend gekennzeichneten Straße seien kein Anliegen, wenn mit dem Parken nicht der Besuch eines Anwohners verbunden ist.

Das Verkehrsschild gelte sogar für Radfahrer - es sei denn, Radler sind explizit ausgenommen. Der Zusatz „Anlieger frei“ könne auch für Fahrradstraßen angeordnet werden.

In diesem Fall darf laut Arag die Straße nur von echten Anliegern mit einem Kraftfahrzeug befahren werden. Für Autofahrer, die das Zusatzzeichen missachten, falle ein Verwarnungsgeld bis zu 50 Euro an.

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