Rechtstipp: Wohnmobil mieten

Mit dem Sommer kommt die Urlaubszeit und trotz Corona sind zumindest EU-weit in unterschiedlichem Ausmaß Reisen wieder möglich. Mancher spielt vielleicht erstmals mit dem Gedanken, das weitgehend autonome Reisen mit dem Wohnmobil auszuprobieren. Hier einige Tipps, worauf man beim Mieten eines Wohnmobils achten sollte.

Foto: Sang Hyun Cho | Pixabay.
Foto: Sang Hyun Cho | Pixabay.
Claudia Leistritz

Führerschein, Versicherung, Kaution, Geschwindigkeitsbegrenzungen – beim Mieten eines motorisierten Wohnwagens muss man Einiges im voraus bedenken. Versicherer wie die Arag oder der ADAC, der auch Wohnmobile vermietet, geben Tipps.

Der richtige Führerschein

Wohnmobile gibt es in unterschiedlichen Größen und Ausführungen mit je eigenem zulässigen Gesamtgewicht. Um ein solches Gefährt innerhalb der EU mieten zu dürfen muss der Führerschein die entsprechende Gewichtsklasse abdecken. Ob er das tut, hängt hier nun vom Alter des Scheins ab. So darf jeder, der nach 1999 und also seinen Führerschein mit der Klasse B erworben hat, Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und damit die meisten Modelle fahren. Zudem muss man in der Regel mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr einen gültigen Führerschein der entsprechenden Klasse besitzen. Für größere Fahrzeuge braucht man eine Führerschein-Erweiterung, die es in verschiedenen Abstufungen gibt. Liegt ein älterer Schein mit der damaligen Klasse 3 vor, ist mit einem erlaubten Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen bereits damit auch das Fahren größerer Wohnmobile erlaubt.

Andere Regelungen gelten in Ländern außerhalb der EU, zum Beispiel in den USA, in Kanada, Südamerika oder Australien. Dort dürfen teilweise auch größere Wohnmobile bestimmter Vermieter mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Außerdem wird dort manchmal aber auch zusätzlich der Besitz eines internationalen Führerscheins verlangt. Auch in Bezug auf das Alter können unterschiedliche Regelungen gelten, die jeweils erfragt werden sollten.

Versicherung

Zum Führen eines Wohnmobils muss der Fahrer haftpflichtversichert sein. Hier besteht die Wahl zwischen Voll- und Teilkaskoversicherung. Ein geringerer Beitrag wird bei der Variante mit Selbstbeteiligung fällig. Wer beim ADAC ein solches Fahrzeug mietet, hat zum Beispiel gegebenenfalls ab einer Mietdauer von 14 Nächten im Mietpreis inbegriffen einen Vollkaskoschutz mit 1.500 Euro Selbstbehalt bei Schadensfall.

Geschwindigkeit

Die ideale Geschwindigkeit liegt laut Arag-Experten zwischen 80 und 110 km/h. Daneben gibt es je nach Ort und Fahrzeuggewicht verschiedene Tempolimits. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen in Deutschland außerorts bis 100 km/h fahren, auf Schnellstraßen werden als Richtwert 130 km/h empfohlen. Gefährte zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht dagegen dürfen vorgeschrieben außerorts und auf Schnellstraßen nur 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h schnell fahren. Im Ausland dagegen gelten oft andere Richtlinien – diese gilt es entsprechend beim Grenzübertritt zu beachten, so die Arag.

Planung der Route

Wer die Reiseroute im Voraus gut plant, kann beim Fahren nach Tagessatz ohne Kilometerbegrenzung auf langen Strecken möglicherweise sparen. Für eine Kurzstrecke könnte dagegen eine Abrechnung nach Freikilometern günstiger sein.

Versteckte Kosten

Hier sind vor allem die Hinweise im Kleingedruckten sowie die Kosten für Reinigung und Instandsetzung zu beachten.

Kaution

Eine Kaution in Höhe von etwa 1.500 Euro wird oft verlangt. Man sollte sich diese nach Rückgabe und Check des Wohnmobils am besten sofort zurückzahlen lassen, so die Versicherungsexperten.

Sonstiges

Anmietung und Rückgabe des Wohnmobils sind an Sonn- und Feiertagen oft nicht möglich. Entsprechend sollte man seine Fahrzeiten planen.

Weitere Tipps

Weitere Hinweise, auch über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder in Corona-Zeiten gibt die Arag oder auch das Auswärtige Amt.

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