Bei durch einen Sturm verursachten Fahrzeugschäden kommt dem ACE zufolge in der Regel die Teilkaskoversicherung dafür auf. Die Versicherung zahlt zum Beispiel, wenn ein Ast herunterfällt oder ein Baum entwurzelt wird und das Fahrzeug trifft, so die Experten.
Allerdings seien die individuellen Versicherungsbedingungen zu beachten, denn der Schaden werde teilweise erst ab einer bestimmten Windgeschwindigkeit übernommen – meist ab Windstärke acht.
Laut den Rechtsexperten kann man auch nachträglich noch beim Deutschen Wetterdienst Auskunft über die jeweilige Windgeschwindigkeit erhalten.
Verkehrssicherungspflicht
Bei einem umfallenden Baum haftet jedoch unter Umständen auch der Besitzer oder die Besitzerin des Baumes, denn für diese gilt nach Angaben des ACE eine Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen demnach dafür sorgen, dass Dritte auf angrenzenden Grundstücken, Straßen und Wegen nicht zu Schaden kommen.
Wenn der Schaden beispielsweise auf einen kranken Baum zurückzuführen, den der Besitzer nicht ausreichend gesichert hat, kann dieser beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung haftbar gemacht werden. Dies gelte jedoch nicht für einen Baum, der durch den Sturm umgestürzt ist – hier greife üblicherweise die Teilkasko.
Auch bei Gemeindebesitz gilt den Juristen zufolge: Morsche Bäume, ungesicherte Bauzäune oder Verkehrsschilder, die während eines Sturms ein Fahrzeug beschädigen, gelten als Verschulden der Gemeinde oder der Stadt.
Nach Aussage der Arag muss die Versicherung übrigens auch zahlen, wenn Bäume erst Tage später nach dem Sturm umknicken und dabei Schäden verursachen – wenn das Umknicken ursächlich auf den Sturm zurückzuführen ist.
Nicht über Äste fahren
Wenn allerdings nach einem Sturm Äste auf der Fahrbahn liegen, man über einen Ast fährt und so das Fahrzeug beschädigt wird, sei man selbst verantwortlich und müsse die Reparaturkosten selbst tragen. Nur die Vollkaskoversicherung tritt für einen Blechschaden ein, den der Fahrende selbst verschuldet hat, darauf verweist der ACE.
Zusätzlich zu beachten sei bei Gehölz und Gegenständen auf der Straße die Verkehrssicherheit. Man dürfe niemals Slalom um die Gefahrenstelle fahren. Hingegen soll die 112 gewählt und die blockierte Straße gemeldet werden. Dann müsse entweder ein Umweg gefahren oder Wartezeit in Kauf genommen werden.
Hagelschaden
Wird das Fahrzeug durch Hagel beschädigt, übernimmt nach Angaben der Rechtsexperten die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten – unter der Voraussetzung, dass der Versicherung der Schaden möglichst zeitnah mit Angaben zum Standort des Fahrzeugs und dem Zeitpunkt des Unwetters gemeldet wird.
Zum Teil werde aber anschließend ein Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe vereinbart – je nach Versicherungspolice mit einer gewissen Selbstbeteiligung.
Hochwasserschaden
Bei einem geparkten Fahrzeug, das durch Hochwasser Schaden nimmt, haftet die Teilkaskoversicherung nur, wenn zuvor keine rechtzeitige Hochwasserwarnung für das Gebiet vorlag, so der ACE. Bei vermeidbaren Schäden zahle die Versicherung demnach weniger oder sogar gar nichts.
Zudem müsse der Schaden unmittelbar durch die Überschwemmung verursacht worden sein. Komme es zu einem Motorschaden durch den Betrieb des Fahrzeugs während der Überschwemmung, müsse der Fahrende selbst für den Schaden aufkommen.
Die Juristen weisen darauf hin: Wird bei Hochwasser gefahren, ist der Defekt nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch den Fahrenden verursacht worden – als Ausnahme gelte nur, wenn die Überschwemmung derart plötzlich kommt, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden kann.
Genaue Angaben erforderlich
Unabhängig von der jeweiligen Ursache sei es wichtig, schon bei der Schadensmeldung möglichst präzise Angaben zum Schadensort, dem möglichen Zeitraum des Schadenseintritts und zum Wetterereignis zu machen.
Denn durch ihre Dienstleister seien Versicherungen in der Lage, recht genau nachzuvollziehen, wo wann welche Witterungsbedingungen herrschten und wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Schadens war.
Habe die Versicherung festgestellt, dass der Schaden anhand der Angaben unwahrscheinlich ist, ließen sich nachträglich nur noch schwer Angaben zu Ort und Zeit korrigieren, mahnt der ACE.
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