Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Hanau trifft den Fahrer eines Fahrzeuges, der in ein anderes Fahrzeug hineinfährt, welches auf seiner Fahrbahn vor ihm verkehrswidrig wendet, ein 50-prozentiges Mitverschulden, wenn er die Kollision durch vollständiges Abbremsen hätte verhindern können.
Im vorliegenden Fall wollte der Beklagte mit seinem Fahrzeug verkehrswidrig auf der Straße wenden. Er schlug zum Wenden ein, musste jedoch auf seiner Fahrspur halten, denn auf der Gegenfahrbahn befand sich noch Gegenverkehr, so die Angaben des Gerichts.
Der Kläger habe sich dem Beklagtenfahrzeug auf derselben Fahrbahn genähert, gehupt und die Geschwindigkeit verringert, sei dann jedoch in das Beklagtenfahrzeug hinein gefahren.
Der Beklagte hat dem Kläger laut LG die Hälfte des entstandenen Schadens ersetzt, der Kläger wollte aber auch die übrigen Schadenskosten geltend machen. Er habe die Ansicht vertreten, der Verkehrsunfall sei ausschließlich durch das verkehrswidrige Wendemanöver verursacht worden.
Kläger trifft Mitschuld
Diese Ansicht teilte das Landgericht Hanau jedoch nicht: Dem Urteil gemäß ist der Kläger zu gleichen Teilen für den Verkehrsunfall mitverantwortlich. Zwar sei dem Beklagten zunächst vorzuhalten, dass er verkehrswidrig auf der Straße gewendet und zudem quer auf der Fahrbahn zum Stehen gekommen sei.
Doch dem Kläger sei ein gleich hohes Fehlverhalten vorzuwerfen. Er hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass der Beklagte sein Fahrzeug von der Fahrbahn entfernt, bevor er die Stelle passiert.
Lediglich die Geschwindigkeit habe er reduziert und sei somit ohne zwingenden Grund mit dem Beklagtenfahrzeug kollidiert. Dies stelle einen Verstoß gegen das allgemeine verkehrsrechtliche Rücksichtnahmegebot dar. Die Entscheidung ist rechtskräftig. (LG Hanau, AZ 2 S 62/22).
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