Grundsätzlich werden demnach Sturmschäden von den genannten Versicherungsarten abgedeckt und unterscheiden sich je nach Gegenstand.
So übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Reparatur von Sturmschäden am Gebäude, zum Beispiel bei Wasserschäden durch ein defektes Dach. Eine solche Versicherung benötigt laut Arag jeder Hauseigentümer. Bei Eigentumswohnungen kümmert sich meistens die Hausverwaltung um die Gebäudeversicherung. Dabei differieren die Beitrage je nach Wohngebiet: je öfter es stürmt, umso höher fallen sie aus.
Die Hausratversicherung deckt laut Arag standardmäßig Einbrüche, Brand- und Leitungswasserschäden, zusätzlich aber auch Sturmschäden an Einrichtungsgegenständen ab. Das betreffe auch Folgeschäden an diesen Gegenständen wie durch ein im Sturm abgedecktes Dach. Allerdings wird für kaputt gegangene Fenster- und Türscheiben oder Glasdächer in der Regel zusätzlich eine, auch für eine eventuelle Notverglasung aufkommende, Glasversicherung benötigt, die normale Hausratversicherung deckt in diesem Fall nicht unbedingt alle Schäden. Daneben brauche es für noch im Bau befindliche Gebäude eine Bauleistungsversicherung.
Kaskoversicherungen seien für Schäden an Autos zuständig, die unmittelbar durch Sturm- und Hagelschäden verursacht sind. Dabei decke die Teilkaskoversicherung Schäden durch fliegende Dachpfannen, herabstürzendes Geäst oder umgefallene Bäume ab, gegebenenfalls abzüglich der individuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Allerdings wird dabei von mittelbaren Sturmschäden unterschieden: dafür komme die Vollkaskoversicherung auf. Mittelbare Sturmschäden gehen auf eigenes Verschulden in Folge eines Sturmschadens zurück. So zum Beispiel wenn man aus Unachtsamkeit auf einen anderen Wagen auffährt, weil dieser durch einen im Sturm umgestürzten Baum aufgehalten wurde.
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