Rechtstipp: Was tun bei Geisterfahrern

Immer wieder verursachen Fahrer, die in verkehrter Richtung unterwegs sind, Unfälle auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen, oft mit tödlichem Ausgang. Laut Arag verloren 2018 bei den insgesamt 87 Unfällen in diesem Zusammenhang 15 Menschen ihr Leben. Der Versicherer informiert über die Regelungen und das richtige Verhalten in diesem Fall, ob als Verursacher oder als Betroffener.

Symbolfoto: Pixabay.
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Claudia Leistritz

Nach einer Analyse des ADAC führen in den meisten Fällen Orientierungslosigkeit und schlechte Sicht sowie eine ruhige Verkehrslage dazu, dass Fahrer in die Rolle des Geisterfahrers geraten. Das Bußgeld kann bis zu 200 Euro betragen, bringt Punkte in Flensburg und zudem ein Fahrverbot ein. Je nach Situation handelt es sich auch um eine Straftat, zum Beispiel wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. In diesem Fall kommt zur üblichen Buße noch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren hinzu.

Komme einem selbst ein Geisterfahrer entgegen, solle man zunächst abbremsen und die Warnblinkanlage anschalten, dann auf die äußere rechte Fahrspur fahren, genug Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten und nicht überholen. Notfalls könne man auf den Seitenstreifen ausweichen. Ob und wann die Gefahrensituation vorbei ist, könne man dann am besten per Verkehrsfunk erfahren, so die Arag.

Sollte man sich unvermutet selbst auf der falschen Fahrspur befinden und in die verkehrte Richtung fahren, oft erkennbar daran dass einem selbst plötzlich sehr viele Fahrzeuge entgegenkommen, dürfe man keinesfalls versuchen zu wenden. Stattdessen sei es zunächst wichtig, zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer sofort Licht und Warnblinkanlage einzuschalten, dann zum nächstgelegenen Fahrbahnrand zu fahren und das Fahrzeug dicht neben der Leitplanke abzustellen. Man solle dann vorsichtig aussteigen, sich hinter die Leitplanke begeben und von dort mit dem Notruf 110 die Polizei rufen.

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