Rechtstipp: Was ist bei Stau mit dem Fahrzeug verboten und was erlaubt

Der ADAC gibt Tipps zum richtigen Verhalten bei längerem Stillstand auf der Autobahn.

Wenn auf der Autobahn mal wieder nix geht, dürfen Autofahrer auf keinen Fall einfach rückwärtsfahren oder wenden. Einzige Ausnahme: Die Polizei fordert die Verkehrsteilnehmer bei einer Vollsperrung dazu aktiv auf. Foto: Pixabay
Wenn auf der Autobahn mal wieder nix geht, dürfen Autofahrer auf keinen Fall einfach rückwärtsfahren oder wenden. Einzige Ausnahme: Die Polizei fordert die Verkehrsteilnehmer bei einer Vollsperrung dazu aktiv auf. Foto: Pixabay
Daniela Sawary-Kohnen

Vielen Autofahrerinnen und Autofahrern wird auf ihrer Fahrt immer wieder viel Geduld abverlangt, denn Staus gehören zum Alltag auf den deutschen Autobahnen. Gerade bei langen Fahrten macht das Sitzen im Auto irgendwann allen Insassen zu schaffen.

Zu den wichtigsten Regeln bei Stau auf der Autobahn zählt laut ADAC die Bildung der Rettungsgasse. So müssen Autofahrer bei stockendem Verkehr und bei Stau eine Rettungsgasse bilden, um den Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen zu ermöglichen. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Die Bußgelder für Autofahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten, wurden laut ADAC zudem auf 200 bis 320 Euro erhöht.

Vom Überholen und Rückwärtsfahren

Rechts überholen ist auf der Autobahn dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 Stundenkilometer fährt. Bei stehendem Verkehr dürfen Autofahrer rechts mit maximal 20 Stundenkilometer vorbeifahren. Rollt links der Verkehr, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 Stundenkilometer überholt werden. Die Fahrzeuge auf der rechten Spur dürfen dann also höchstens 80 Stundenkilometer schnell fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt, so der ADAC.

Egal, ob man dringend auf die Toilette muss oder es bei großer Hitze im Wagen kaum noch aushält: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Aussteigen auf der Autobahn, es sei denn, eine Unfallstelle muss gesichert werden. Allerdings drücke die Polizei bei längeren Störungen meist ein Auge zu und sei nachsichtig. Doch auch dann gelte laut ADAC, dass weitere Spaziergänge tabu seien und man stets in der Nähe des Fahrzeugs bleiben müsse.

Rückwärtsfahren oder wenden hingegen ist auf der Autobahn immer verboten, es sei denn, die Polizei fordert die Autofahrer bei längeren Vollsperrungen dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Bei eigenständigen Aktionen drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Der Seitenstreifen ist zudem nur für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer ihn bei Stau benutzt, um den nächsten Rastplatz oder die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Eine Ausnahme gilt, wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben, denn dann kann dieser wie ein rechter Fahrstreifen gebraucht werden.

Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. Bei richtiger Anwendung kann so der Verkehr am Laufen gehalten werden.

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »