Rechtstipp: Wann rechts überholen ausnahmsweise erlaubt ist

Generell gilt auf deutschen Straßen das Rechtsfahrgebot und überholt werden sollte gemäß der Straßenverkehrsordnung links – welche Ausnahmeregelungen dennoch herrschen, erläutern die Rechtsexperten der Arag.
Anna Barbara Brüggmann

Links zu überholen schreibt der Paragraf 5 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung vor. Wer sich nicht daran hält, muss den Rechtsexperten zufolge mit teilweise hohen Strafen rechnen. Innerhalb einer Ortschaft wird für das Überholen auf der rechten Fahrspur ohne Unfall ein Bußgeld von 30 Euro verhängt. Außerhalb geschlossener Ortschaften hat das verbotswidrige Rechtsüberholen ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge. Wird dabei ein Unfall verursacht, sind sogar 145 Euro fällig – so die Arag.
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Sind in Ortschaften mehrere markierte Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden, darf man mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen auch rechts überholen. Auch dabei muss jedoch die dort geltende Höchstgeschwindigkeit eingehalten werden, so die Arag-Experten.
Rechts überholt werden darf, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug links abbiegen will und sich entsprechend einordnet, selbst wenn nicht mehrere Fahrspuren markiert sind. Zu beachten ist dabei der nötige Seitenabstand, zudem ist ein Überholen nur erlaubt, wenn die Fahrspur Platz für zwei Fahrzeuge nebeneinander bietet und sich der Überholende nicht „vorbeiquetschen“ muss.
Befinden sich in gleicher Fahrtrichtung unterschiedliche Spuren nebeneinander, von denen zum Beispiel eine nach links und eine andere weiter geradeaus führt, dürfen Fahrzeuge, die sich auf der Linksabbiegespur befinden, rechts überholt werden, so die Angaben der Arag.
In Städten mit Straßenbahnverkehr ist jedoch folgendes zu beachten: Schienenfahrzeuge müssen ausschließlich rechts überholt werden, links darf nur überholt werden, wenn sich die Schienen auf der rechten Straßenseite befinden oder sie durch eine Einbahnstraße führen.

Außerhalb geschlossener Ortschaften
Folgende Regeln gelten außerhalb geschlossener Ortschaften: Befindet man sich auf dem Beschleunigungsstreifen, darf man rechts an Fahrzeugen vorbeifahren, die langsamer auf der Autobahn unterwegs sind als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Wer sich jedoch auf einem Ausfädelungsstreifen befindet und von der Autobahn abfährt, darf nicht schneller fahren als der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen. Andernfalls kann ein Bußgeld von bis zu 30 Euro verhängt werden.
Erlaubt sein kann das Überholen auf der rechten Spur auch in einem Stau oder bei zähfließendem Verkehr auf einer mehrspurigen Fahrbahn. Rechts überholt werden darf aber nur, wenn die linke Spur höchstens 60 km/h fährt, man selbst darf beim Überholen nicht schneller als 80 km/h fahren, darauf weisen die Arag-Experten hin.

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