Rechtstipp: Wann darf gehupt werden, wann nicht?

Eine Hupe erreicht in einer Entfernung von sieben Metern 105 Dezibel, so der Auto Club Europa e. V. (ACE). Er rät dazu, nicht nur aus Lärmschutzgründen das Hupen auf das Nötigste zu beschränken – denn unerlaubtes Hupen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wer zu häufig unerlaubt hupt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann auch zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung geschickt werden. (Symbolbild: Pixabay)
Wer zu häufig unerlaubt hupt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann auch zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung geschickt werden. (Symbolbild: Pixabay)
Anna Barbara Brüggmann

Laut Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Hupen innerorts nur dann erlaubt, wenn eine berechtigte Gefahrenlage besteht, die einen Unfall nach sich ziehen könnte – darauf verweist der Autoclub Europa e.V. Dies gelte auch außerorts, es sei denn, der nachfolgende Verkehrsteilnehmende möchte überholen und zeigt dies durch ein Hupsignal an.

Ein „Verschlafen“ der Grünphase an der Ampel jedoch zählt als Verkehrsverzögerung und rechtfertigt keine Betätigung der Hupe. Auch die Lichthupe ist in diesem Fall nicht anzuwenden und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, so der ACE. Stattdessen könne man beispielsweise durch Winken auf die grüne Ampel hinweisen.

Wer unerlaubt ein Schallzeichen abgibt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von fünf Euro rechnen, bei zusätzlicher Belästigung anderer fallen nach Angabe des ACE zehn Euro an. Wer sich durch das Hupen genötigt fühlt, kann eine Anzeige stellen. Eine Nötigung liege vor, wenn durch das Hupen eine Gefahrenlage sowie eine unüberwindbare Furcht beim anderen Verkehrsteilnehmenden erzeugt werde.

Und wer zu oft wegen unsachgemäßen Hupen ein Bußgeld kassiert, könne schließlich zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung geschickt werden, mahnt der Autoclub. Ebenfalls gelten nach Angaben des ACE Korsos mit wiederholtem Hupen– zum Beispiel bei einem Pokalsieg der Lieblingsmannschaft – rechtlich als Lärmbelästigung. Oft werde zwar in diesem Fall ein Auge zugedrückt, wer es jedoch übertreibe, könne dennoch ein Bußgeld erhalten.

Zudem kann auch das Verwenden unerlaubter oder mangelhafter Schallzeichen, zum Beispiel einer Melodie als Hupsignal, ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen. Die Hupe muss ein akustisches Signal mit gleichbleibender Grundfrequenz erzeugen, so der ACE – ausgenommen davon sind Fahrzeuge mit Blaulicht, also beispielsweise Polizei- Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge

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