Rechtstipp: Versicherungsleistung bei Starkregen und Hochwasser

Im Frühjahr führen oft starke Regenüsse und Überschwemmungen zu Schäden an Gebäuden. Die Arag-Experten klären über vorbeugenden Schutz und Versicherungsleistungen auf.

(Symbolbild: Pixabay).
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Claudia Leistritz

Schäden bei Naturgewalten deckt in vielen Fällen die Gebäude- und Hausratversicherung. Bei Starkregen und Überschwemmungen jedoch sei ein zusätzlicher Schutz durch Elementarschadenversicherung nötig. Die Arag informiert über unterschiedliche Versicherungsleistungen.

Die für jeden Hauseigentümer obligatorische Wohngebäudeversicherung deckt unter anderem Schäden durch eingedrungenes Regenwasser und ermöglicht die Wiederinstandsetzung des Hauses. Für stark unwettergefährdete Gebiete sind dabei in der Regel höhere Beiträge zu leisten als für weniger betroffene Regionen. Bei von Starkregen verursachten Überschwemmungsschäden sei ein Schutz durch die Wohngebäudeversicherung jedoch nur gegeben, falls diese auch eine Elementarschadenversicherung beinhalte.

Diese gebe auch über normale Hagel- und Sturmschäden hinausgehenden Schutz. Zu diesen weiteren Schadensverursachern zählen neben Hochwasser unter anderem auch Blitzschlag, Schneedruck und Erdrutsch. Auch für eine eventuelle Evakuierung komme die Versicherung dann auf oder für Mietverluste. Mit entsprechender Aufnahme in den Vertrag sind auch Rückstau-Schäden berücksichtigt, das betrifft solche, die zum Beispiel durch einen verhinderten Wasser- oder Kanalisationsabfluss entstehen.

Da Städte und Gemeinden nicht haften, wenn die öffentliche Kanalisation den starken Regen nicht aufnehmen kann und infolgedessen tiefliegende Eingänge und Keller vollaufen, empfiehlt die Arag als vorbeugenden Schutz für die Hauseigentümer unter anderem Boden- und Türschwellen, die das Wasser abhalten, wasser- und druckfeste Kellerfenster oder Rückstausicherungen. Letztere ist gegebenenfalls Bestandteil und Voraussetzung für Versicherungsschutz in der Elementarschadenversicherung.

Weiters sind die üblichen Vorkehrungen bei längerer Abwesenheit zu treffen wie Schließen von Türen und Fenstern, Verriegelung von Rückstauklappen, die regelmäßige Prüfung von Abflüssen und Regenrinnen, auch an Balkonen. Die verursachten Schäden sind zudem möglichst rasch der Versicherung zu melden, denn bis der Gutachter kommt sind laut Arag nur notdürftige Reparaturen erlaubt. Daher sollten immer Fotos von den Schadensfällen angefertigt werden.

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