Rechtstipp: Verschiedene Verkehrsregeln im Ausland beachten

Nicht nur Tempolimits, auch andere Verkehrsregeln unterscheiden sich von Land zu Land. Hohe Bußgelder lassen sich vermeiden, indem man sich vorher über die dort geltenden Vorschriften informiert, darauf verweist das Goslar Institut.

(Symbolbild: Pixabay)
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Anna Barbara Brüggmann

Ist man im Ausland mit dem Fahrzeug unterwegs, sollte sich man sich vorab über die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes erkundigen – dies empfiehlt das Goslar Institut, Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern e.V. Auf diese Weise lasse sich vermeiden, dass man aus Unwissen in Bußgeldfallen tappt.

Empfohlen wird, sich ebenfalls darüber zu informieren, wie man sich für einen möglichen Verkehrsunfall im Ausland absichern kann. Denn aufgrund unterschiedlicher Versicherungsbedingungen kann ein Unfall ansonsten hohe Kosten nach sich ziehen.

In alle EU-Mitgliedstatten gilt die Gurtpflicht für alle Insassen, so die Experten des Goslar-Instituts. In den meisten EU-Ländern ist das mobile Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während des Fahrens verboten.

Länderspezifische Regeln gelten hingegen unter anderem bezüglich der Höchstgeschwindigkeiten inner- und außerorts, bezüglich des höchstzulässigen Blutalkoholgehalts – in manchen Ländern gilt eine Null-Promille-Grenze am Steuer – oder der Vorgaben zu Tagfahrlicht beziehungsweise Winterreifen. Auch die Vorschriften zu den Sicherheitsausrüstungen von Pkw und Zweirädern seien vielfach abweichend von den deutschen.

In Italien kann den Rechtsexperten zufolge zum Beispiel ab 1,5 Promille das Fahrzeug enteignet werden, wenn Fahrer und Besitzer identisch sind. Und laut dänischer Gesetzgebung sei es möglich, ein Fahrzeug ab 2,0 Promille zu beschlagnahmen.

In Griechenland könne hingegen ein hohes Bußgeld anfallen, falls im Fahrzeug geraucht wird und Kinder unter zwölf Jahren mitfahren. In diesem Fall können nach Angaben des Goslar-Instituts Strafen von bis zu 1.500 Euro, in Bussen und Taxis von bis zu 3.000 Euro drohen. In Griechenland gelte ein prinzipielles Rauchverbot in Fahrzeugen.

Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit fördert die EU den Rechtsexperten zufolge ein entschiedeneres Vorgehen gegen Verkehrsdelikte, die in einem anderen EU-Land begangen wurden. So würden Bußgeldbescheide inzwischen viel öfter als früher den Verkehrssündern zugestellt werden können. (Dies gelte bislang jedoch noch nicht für Dänemark, Großbritannien und Irland).

Informationen über spezielle Verkehrsregeln in EU-Staaten erhält man über eine spezielle App, die die EU-Kommission online gestellt hat. Sie ist unter dem Link http://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_de.htm zu finden und kann kostenlos heruntergeladen werden. Per Klick auf das jeweilige Reiseland kann man sich übersichtlich über alle wichtigen Verkehrsvorschriften informieren.

Auch in Ländern außerhalb der EU sollte man vorab genau über die jeweiligen Verkehrsvorschriften Bescheid wissen. In Kanada und den USA ist es beispielsweise grundsätzlich untersagt, an Schulbussen mit eingeschaltetem Blinker vorbeizufahren oder sie zu überholen. Auch der Gegenverkehr muss in diesem Fall anhalten. In den USA ist es laut Rechtsexperten vorgeschrieben, Unfälle immer der Polizei anzuzeigen. In den Vereinigten Staaten können sich Verkehrsregeln zudem von Bundesstaat zu Bundesstaat unterscheiden.

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