Seit dem 17. Juli 2020 ist eine Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bezüglich der Haftung bei einem Unfall mit einem Anhänger oder Gespann im Straßenverkehr in Kraft. Wenn ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall verursacht, muss laut der R+V Versicherung künftig die Versicherung des Zugfahrzeugs zahlen. Diese Gesetzesreform betrifft Auflieger von Sattelzügen genauso wie Wohnwagen oder kleine Anhänger. In den vergangenen zehn Jahren war die Haftungsfrage deutlich komplizierter. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs mussten sich die Versicherung des Zugfahrzeuges und des Anhängers bei einem Unfall die Kosten teilen. Für die Versicherungen bedeutete das einen höheren Aufwand bei der Verwaltung. Nach dem neuen Gesetz wird der Versicherer des Anhängers nur noch zur Kasse gebeten, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt, beispielsweise durch einen geplatzten Reifen.
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