Der ADAC weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerorts bereits dann eine Gasse für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden muss, wenn der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, muss nach links ausweichen. Auf allen übrigen Fahrstreifen muss man nach rechts weichen, um so den Einsatzfahrzeugen den notwendigen Platz zu verschaffen.
Wenn die Fahrzeuge bereits dicht an dicht stehen, besteht kaum noch die Möglichkeit, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu machen. Befahren dürfen die Rettungsgasse nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge, Feuerwehr-, Notarzt und Rettungswägen sowie Bergungs- und Abschleppfahrzeuge. Für alle anderen ist die Durchfahrt tabu. Auf 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot wurden die Strafen inzwischen aufgestockt, wenn eine erforderliche Rettungsgasse nicht gebildet wird.
Den Standstreifen dürfen Autofahrer nur dann benutzen, wenn sie von der Polizei dazu aufgefordert werden oder wenn aus Platzgründen keine andere Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden.
Das Wissen der Autofahrer um die Bildung der Rettungsgasse hat sich in den letzten Jahren verbessert: Wie eine Umfrage des ADAC aus dem Jahr 2020 unter seinen Mitgliedern gezeigt hat, wussten damals 84 Prozent der Befragten, wann für Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr Platz gemacht werden muss. Im Jahr 2018 war dies nur 73 Prozent bekannt. Der ADAC sieht die verbesserten Autofahrer-Kenntnisse als Erfolg der intensiven Aufklärungs- und Informationskampagnen der vorangegangenen Jahre.
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